Die Bahn setzt auf Bodycams
Als Schutz gegen Angreifer sollen Mitarbeiter verstärkt mit Körperkameras ausgestattet werden. Datenschützer üben Kritik.
Düsseldorf. Nachdem seit April dieses Jahres die Polizei in NRW mit Bodycams ausgestattet wurde, setzt nun auch die Deutsche Bahn bundesweit auf Körperkameras für ihre Mitarbeiter. Damit will die Bahn die Sicherheit ihrer Beschäftigten auf Bahnhöfen und in Zügen verbessern; Pilottests in Köln und Berlin seien positiv verlaufen, teilte das Unternehmen mit. Welche Kosten für die Kameras anfallen und in welchem Umfang sie eingesetzt werden sollen, wollte die Bahn nicht bekanntgeben.
Besonders bei Sport- und Großveranstaltungen sollen die filigranen Kameras ab dem Spätsommer zum Einsatz kommen. Immer wieder hatte es in den vergangenen Jahren Übergriffe auf Bahnmitarbeiter gegeben — Tendenz steigend. 450 Vorfälle dieser Art hatte die Bahn 2016 in NRW zu verzeichnen, im Vorjahr 2015 waren es nur 360. Bundesweit registrierte die Bahn im vergangenen Jahr rund 2300 Angriffe auf Mitarbeiter.
„Von Pöbeleien und Anspucken bis hin zu körperlichen Angriffen müssen sich die Beschäftigten im Job oft einiges gefallen lassen“, berichtet ein Sprecher der Bahn auf Nachfrage unserer Zeitung. Die meisten Angriffe gebe es bei Fahrkartenkontrollen, aber auch alkoholisierte Fußballfans nach einem Spiel neigten mithin zu Gewaltausbrüchen. Derweil dürfen die Mitarbeiter ihre Körperkamera nur in einer akuten Bedrohungssituation benutzen und sind darüber hinaus verpflichtet, ihrem Gegenüber anzukündigen, wenn sie den Aufnahmeknopf betätigen. Das ausschließlich tonlose Videomaterial werde dann der Bundespolizei in verschlüsselter Form für ihre Ermittlungen zur Verfügung gestellt.
„Bodycams sichern Beweismaterial und schützen vor Angriffen“, erklärte der Infrastrukturchef der Bahn, Ronald Pofalla. Im Zuge der Pilottests seien die mit Bodycams ausgestatteten Mitarbeiter kein einziges Mal attackiert worden. Schutz vor Übergriffen soll dabei vor allem der psychologische Abschreckungseffekt bieten — so sieht der Angreifer sich bei einer Aufnahme selbst auf einem Monitor und ist so unmittelbar mit seinem eigenen Verhalten konfrontiert.
Wie lange die Aufnahmen genau gespeichert werden dürfen, ist unklar. Eine dauerhafte Aufzeichnung finde aber nicht statt, heißt es aus dem Bundespolizeipräsidium in Potsdam — für die Ermittlungen irrelevante Aufnahmen würden gelöscht.v „Die Videodateien dürfen nur von der Speichereinheit des Kamerasystems auf einem speziellen Einzelplatz-PC gespeichert werden. Durch einen Passwortschutz wird außerdem gewährleistet, dass nur Berechtigte Zugriff auf die Dateien haben“, erläutert eine Sprecherin der Bundespolizei das datenschutzrechtliche Konzept. Die Bilddateien können in ein Strafverfahren eingebracht werden; über ihre Verwertung entscheidet die Staatsanwaltschaft.