Fragen und Antworten : Braune Kameraden: Versagt die Bundeswehr beim Umgang mit Rechtsextremen?
Rassistische Theorien und eine Stube mit Wehrmachtsgegenständen: Der terrorverdächtige Soldat Franco A. fiel bei der Bundeswehr früh auf. Doch man ließ ihn gewähren. Das passiert nicht zum ersten Mal.
Berlin. Ein Rechtsextremer, der unbehelligt bei der Bundeswehr seinen Dienst tun darf: Der Fall Franco A. erinnert an andere düstere Vorkommnisse aus der Vergangenheit. Schon einmal hat das Militär nicht genau hingeschaut bei einem Extremisten in den eigenen Reihen - mit verheerenden Folgen.
Wer hat die Ermittlungen gegen Franco A. in Gang gesetzt?
Der erste Hinweis kommt aus Frankreich, wo der Soldat an der Militärakademie Saint-Cyr studiert. Der dort zuständige General Antoine Windeck lehnt die Masterarbeit des Deutschen im Januar 2014 ab, weil sie völkische Theorien enthält. Windeck informiert A.s Vorgesetzten und erklärt: „Wenn es ein französischer Lehrgangsteilnehmer wäre, würden wir ihn ablösen.“ Die Bundeswehr leitet Vorermittlungen gegen Franco A. ein. Die werden allerdings nach einer Anhörung und einer „mündlichen Ermahnung“ eingestellt. Der Militärische Abschirmdienst (MAD) wird nicht informiert. Erst nachdem die österreichische Polizei den Soldaten später vorübergehend in Wien festnimmt, wo er eine Waffe auf einer Flughafentoilette versteckt hat, befassen sich auch die Bundeswehr und die deutschen Sicherheitsbehörden mit dem Soldaten.
Was hat die Bundeswehr in diesem Fall übersehen?
Franco A. hatte Wehrmachtsdevotionalien in seiner Stube. In seiner Masterarbeit hantiert er mit Thesen, die ein Gutachter als „völkisch“ und rassistisch“ einstuft. Den britische Holocaust-Leugner David Irving stellt er in dieser Arbeit als Opfer subversiver Aktivitäten dar. Wie offen Franco A. seine rechtsextreme Gesinnung im Dienst zeigte, ist noch Gegenstand von Ermittlungen. Es gibt allerdings bisher keine Hinweise darauf, dass er ein Einzelgänger war.
Welche Konsequenzen hatte der Hinweis aus Wien?
Der - inzwischen eingeschaltete - MAD informiert am 4. Februar 2017 den Kommandeur des Jägerbataillons 291 in Illkirch, wo A. nun stationiert ist. Das Bundeskriminalamt stellt nach einer Überprüfung fest, dass sich der Soldat eine zweite Identität als syrischer Flüchtling zugelegt hat. Franco A. wird zum Waffenfund in Wien befragt. Später stellt sich heraus, dass der Verdächtige auch nach Bekanntwerden des Waffenfundes noch eine Schießübung leiten darf. Bei dieser Übung ist womöglich Munition abhandengekommen.
Ist das der erste Fall, in dem jemand trotz rechter Gesinnung unbehelligt seinen Dienst bei der Bundeswehr tun konnte?