Behandlungfsfehler: Wenn Bauchweh unterschätzt wird
Die Krankenkassen registrieren weniger Behandlungsfehler. Die Dunkelziffer aber ist hoch.
Berlin. Die Zahl der von den gesetzlichen Krankenkassen registrierten Behandlungsfehler mit Schäden für Patienten ist im vergangenen Jahr um gut 200 auf 3337 Fälle gesunken. Doch das ist nur ein Teil der Wahrheit, denn in Deutschland gibt es keine systematische Erfassung solcher Vorgänge.
Eine Patientin war an den Nieren erkrankt und musste geröntgt werden. Dafür kam ein ungeeignetes Kontrastmittel in viel zu hoher Dosis zum Einsatz, wodurch die Patientin einen schweren Nierenschaden erlitt. Lediglich zwei von 13.519 Verdachtsfällen auf einen Behandlungsfehler, über die der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) 2017 auf Initiative der Patienten oder ihrer Angehörigen ein Gutachten erstellte. Dabei bestätigte sich jeder vierte Verdacht. 156 Fälle endeten für die Patienten tödlich.
Die Bilanz sei „ernüchternd“, klagte Stefan Gronemeyer, stellvertretender Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes, am Dienstag bei der Vorstellung der neuen Statistik. „Wir sehen immer wieder die gleichen Fehler, und zwar solche, die nie passieren dürften, weil sie gut zu vermeiden wären“, so Gronemeyer. Als Beispiele nannte er „im Körper vergessene Tupfer bis hin zu Verwechslungen von Patienten und falschen Eingriffen“. Nachfolgend die wichtigsten Details im Überblick: