Behandlungfsfehler: Wenn Bauchweh unterschätzt wird

Die Krankenkassen registrieren weniger Behandlungsfehler. Die Dunkelziffer aber ist hoch.

Behandlungfsfehler: Wenn Bauchweh unterschätzt wird
Foto: dpa-infografik GmbH

Berlin. Die Zahl der von den gesetzlichen Krankenkassen registrierten Behandlungsfehler mit Schäden für Patienten ist im vergangenen Jahr um gut 200 auf 3337 Fälle gesunken. Doch das ist nur ein Teil der Wahrheit, denn in Deutschland gibt es keine systematische Erfassung solcher Vorgänge.

Im Krankenhaus wurden zwei Drittel der Verdachtsfälle auf Behandlungsfehler registriert.

Im Krankenhaus wurden zwei Drittel der Verdachtsfälle auf Behandlungsfehler registriert.

Foto: Jan-Peter Kasper

Eine Patientin war an den Nieren erkrankt und musste geröntgt werden. Dafür kam ein ungeeignetes Kontrastmittel in viel zu hoher Dosis zum Einsatz, wodurch die Patientin einen schweren Nierenschaden erlitt. Lediglich zwei von 13.519 Verdachtsfällen auf einen Behandlungsfehler, über die der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) 2017 auf Initiative der Patienten oder ihrer Angehörigen ein Gutachten erstellte. Dabei bestätigte sich jeder vierte Verdacht. 156 Fälle endeten für die Patienten tödlich.

Die Bilanz sei „ernüchternd“, klagte Stefan Gronemeyer, stellvertretender Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes, am Dienstag bei der Vorstellung der neuen Statistik. „Wir sehen immer wieder die gleichen Fehler, und zwar solche, die nie passieren dürften, weil sie gut zu vermeiden wären“, so Gronemeyer. Als Beispiele nannte er „im Körper vergessene Tupfer bis hin zu Verwechslungen von Patienten und falschen Eingriffen“. Nachfolgend die wichtigsten Details im Überblick:

Zwei Drittel der Verdachtsfälle gehen auf Behandlungen im Krankenhaus zurück, ein Drittel auf Untersuchungen in Praxen. Das ist praktisch kaum eine Veränderung zu den Vorjahren.

Allein ein Drittel aller Vorwürfe bezieht sich auf die Fachgebiete Orthopädie und Unfallchirurgie. Das ist nicht weiter verwunderlich, denn bei chirurgischen Eingriffen sind mögliche Fehler einfacher zu erkennen als etwa bei der Verabreichung von Medikamenten. Es folgen mit 13 Prozent beziehungsweise neun Prozent die Innere Medizin und Allgemeinmedizin sowie die Allgemeinchirurgie.

Eine hohe Zahl an Vorwürfen sei nicht gleichbedeutend mit einer hohen Zahl an tatsächlichen Behandlungsfehlern, stellte Astrid Zobel vom MDK Bayern klar. So bestätigte sich im Bereich der Pflege immerhin fast jeder zweite Verdacht auf einen Fehler. In der Orthopädie und Unfallchirurgie dagegen war laut Gutachten nur etwa jeder vierte Vorwurf plausibel. Bei Knie- und Hüftgelenkoperationen, die ganz oben auf der Verdachtsliste stehen, bestätigten sich nur 21 beziehungsweise 24 Prozent der Vorwürfe. Bessere Chancen auf Anerkennung eines Vorwurfs hatten Patienten bei Zahnbehandlungen (35,2 Prozent) sowie in der Frauenheilkunde (27 Prozent).

Die Daten des MDK gelten als die umfangreichste Statistik zu Behandlungsfehlern. Allerdings können sich mutmaßlich Geschädigte auch an die Schlichtungsstellen der Ärztekammern wenden. Deshalb hat man dort eine eigene Statistik. Nach diesen schon Anfang April bekannt gewordenen Zahlen wurden im vergangenen Jahr 2213 ärztliche Fehler anerkannt, was ebenfalls einem leichten Rückgang entsprach. Sie kämen also noch zu den MDK-Daten hinzu. Darüber hinaus können Patienten direkt zu einem Anwalt gehen und den Verdacht von einem freien Gutachter prüfen lassen.

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