Corona-Maßnahmen : Gesundheitsminister wollen gestuftes Verfahren bei Pflege-Impfpflicht
Magdeburg Ab dem 20. März könnten alle wesentlichen Corona-Maßnahmen entfallen. Über diesen Plan haben nun auch die Gesundheitsminister von Bund und Ländern beraten.
Die Gesundheitsminister der Länder sind sich nach Angaben ihrer Vorsitzenden weitgehend einig, die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal ausgewogen und in einem gestuften Verfahren umzusetzen. Auch wenn noch viele Fragen offen seien, solle das Gesetz vollzogen und umgesetzt werden, sagte Petra Grimm-Benne (SPD) am 14. Februar in Magdeburg. Es gebe eine große Einigkeit in den Ländern über ein gestuftes Verfahren ab Mitte März. Ein Beschluss zu dem Thema wurde allerdings nicht gefasst.
Binnen 14 Tagen sollten die betroffenen Beschäftigten einen Impfnachweis vorweisen, sagte Grimm-Benne. Alle die, die sich noch impfen lassen wollen oder beispielsweise erst eine Impfung haben, sollten weiterarbeiten dürfen. Es solle auch unterschieden werden zwischen Arbeitnehmern, die direkt an Patienten arbeiten, und solchen, die andere Tätigkeiten ausüben.
Wenn die Arbeitgeber oder Gesundheitsämter die Gefährdung der Versorgung annähmen, solle es möglich sein, dass ein nicht geimpfter Arbeitnehmer für eine Übergangszeit weiterbeschäftigt werden darf, erklärte Grimm-Benne, die Gesundheitsministerin in Sachsen-Anhalt ist. Dann sollten Auflagen wie eine tägliche Testung oder Arbeit im Vollschutz greifen, auch der Wechsel an einen anderen Arbeitsplatz sei möglich.