Eine richtige Entscheidung

Die Richter haben nur logisch entschieden. Schließlich ist die E-Zigarette ein Ersatz für den normalen Glimmstängel. Und dieser kann auch in jedem Supermarkt oder Kiosk gekauft werden. Zudem belegt eine Studie, dass nur 7,3 Prozent der Probanden durch Nutzung der E-Zigarette ihre Nikotinsucht besiegen konnten.

Kein Wunder, schließlich sieht sie so ähnlich aus wie ihr Pendant mit Tabak, enthält Nikotin und qualmt sogar. Den Verkauf dadurch einzuschränken, dass man sie als Medikament bezeichnet, ist halbherzig. Wenn das Gesundheitsministerium wirklich der Ansicht ist, dass die E-Zigarette der Gesundheit schadet, dann sollte es diese verbieten.

Natürlich müsste man dann als logische Konsequenz auch den normalen Glimmstängel aus den Verkaufsregalen verbannen. Dass dieser schädlich ist, ist schließlich hinlänglich bewiesen. Aber das traut sich keiner. Die Tabaksteuer ist ein zu großer Batzen im Bundeshaushalt.

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