Kleine Regelkunde zum Eurovision Song Contest

Berlin (dpa) - Kein Spaß ohne Ernst: Obwohl der ESC eine große Party ist, gibt es klare Regeln zum Ablauf. Eine kleine Regelkunde für den ESC 2014:

Kleine Regelkunde zum Eurovision Song Contest
Foto: dpa

- Einen garantierten Startplatz im Finale haben die größten Eurovisions-Geldgeber Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Spanien und Italien sowie der Titelverteidiger Dänemark.

- Jeder Wettbewerbssong darf höchstens drei Minuten lang sein.

- Politische Botschaften etwa auf T-Shirts oder Bannern, per Handzeichen oder im Songtext sind verboten.

- Bis zu sechs Menschen über 16 Jahren, aber kein einziges Tier, dürfen auf der Bühne sein. Es wird live gesungen, die Musik kommt vom Band.

- Alle 37 ESC-Teilnehmer dürfen im Finale ihre Punkte vergeben, auch diejenigen, die bereits in den Halbfinals ausgeschieden sind.

- Die Zuschauer können erst dann für ihren Favoriten anrufen oder eine SMS schicken, wenn alle 26 Finalisten gesungen haben.

- Die Zuschauerwertung wird mit der Jury-Wertung (fünf Musikexperten pro Länderjury) 50:50 verrechnet.

- Der Sieger des Wettbewerbs steht gegen Mitternacht deutscher Zeit fest. Sollten mehrere Teilnehmer die gleiche Punktzahl haben, dann gewinnt derjenige, der häufiger die Höchstwertung bekommen hat.

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