Flüchtlingshilfe Wuppertaler soll 40.000 Euro ans Jobcenter zahlen

Wuppertal · In den vergangenen Monaten hat das Wuppertaler Jobcenter in 43 Fällen Zahlungsaufforderungen an Privatpersonen verschickt. Es geht allerdings nicht um Leistungen, die dieese für sich selbst in Anspruch genommen haben.

Die Stadt sagt, sie hat alle potenzielle Bürgen für Flüchtlinge auf die möglichen finanziellen Konsequenzen hingewiesen.

Die Stadt sagt, sie hat alle potenzielle Bürgen für Flüchtlinge auf die möglichen finanziellen Konsequenzen hingewiesen.

Foto: dpa/Uwe Zucchi

Für Hartz IV-Leistungen und Aufwendungen für Wohnungen werden in Wuppertal insgesamt rund 710.000 Euro in Rechnung gestellt. In einem Einzelfall, in dem ein Bürge die Verpflichtungserklärung für eine vierköpfige Familien abgegeben hat, beläuft sich die Forderung auf mehr als 40.000 Euro. In 22 Fällen haben Bürgen in Wuppertal Widerspruch gegen den Zahlungsbescheid eingelegt. Für die anderen ist es ratsam, dies ebenfalls zu tun.

Rund 70 .00 Menschen sind bundesweit Bürgschaften für Flüchtlinge vor allem aus Syrien eingegangen. Sie taten das mit der Absicht, Menschen vor dem mörderischen Bürgerkrieg in Syrien zu retten, die keine Verwandten oder Freunde in Deutschland als Bürgen vorweisen konnten und deshalb nicht auf ein Visum hoffen durften. Sie taten es mit der Hoffnung, dass Menschen die lebensgefährliche Flucht über das Mittelmeer oder der Weg über die Balkanroute erspart bliebe.

Vielen Syrern gewährt der Staat
subsidären Schutz

Mit der Gewährung der Bürgschaft verbanden die Bürgen in vielen Fällen die Erwartung, dass diese Verpflichtung nur kurzfristiger Natur sei, und dass der Staat nach der Anerkennung der Flüchtlinge als Asylanten die finanziellen Verpflichtungen übernehmen werde. Das ist allerdings in vielen Fällen so nicht geschehen. Ab 2016 wurden immer weniger Syrer als Flüchtlinge anerkannt. Stattdessen wird ihnen subsidärer Schutz gewährt, der eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis vorsieht und das Recht umfasst, die Familie nachzuholen. Subsidärer Schutz bedeutet aber auch, dass die finanziellen Verpflichtungen der Bürgen weitergelaufen sind. Und das hat sich bei der Bürgschaft für mehrere Flüchtlinge auf bis zu fünfstellige Summen addiert.

„Die Stadt hat alle potenziellen Bürgen darauf hingewiesen und sie daher auf ihre finanziellen Möglichkeiten angesprochen, um zu vermeiden, dass Menschen Verpflichtungen eingehen, die sie eventuell später nicht einhalten können oder die sie finanziell überfordern“, sagt Stadtsprecherin Martina Eckermann. Werner Kleine, Pastoralreferent der katholischen Citykirche, erinnert daran, dass es eine große Verunsicherung unter den Menschen gegeben habe, die als Bürgen für Flüchtlinge eintreten wollten. „Wir haben Privatpersonen davon abgeraten, sich als Bürgen zu verpflichten, denn uns war bewusst, dass dies mit Konsequenzen verbunden sein könnte, die über die Möglichkeiten eines Einzelnen hinausgehen. Die Stadt Wuppertal hat immer mit offenen Karten gespielt und uns darüber informiert, welche Folgen eine Bürgschaft haben kann“, sagt Kleine. In einem Fall habe eine Wuppertaler Pfarrgemeinde aus humanitären Gründen trotzdem eine Bürgschaft für eine vierköpfige Familien übernommen. Dieses Vorhaben sei aber gescheitert, weil das erforderliche Visum für die Familie in Beirut nicht erteilt worden sei.

Thomas Lenz, Vorstandsvorsitzender des Jobcenters, ist zuversichtlich, dass der Bund das Problem noch im Sinne der Bürgen lösen wird. „Ich bin der Auffassung, dass der Bund die Bürgschaften von Privatpersonen übernehmen sollte. Das wird inzwischen auch auf der Bundesebene so diskutiert“, sagt er. Bisher seien in Wuppertal nur geringe Summen von Bürgen in Raten gezahlt worden. In der Praxis seien bisher alle Verfahren, in denen Widerspruch erhoben worden sei, niedergeschlagen worden.

„Die Aussicht, dass der Widerspruch erfolgreich ist, ist nach meiner Einschätzung hoch. Daher kann ich nur allen Bürgen empfehlen, die bisher keinen Widerspruch erhoben haben, dies noch zu tun“, sagt Thomas Lenz. Dies sei nicht zuletzt eine Frage der Gerechtigkeit. Die Jobcenter selbst haben in dieser Angelegenheit keinen Ermessensspielraum. Sie seien dazu verpflichtet, die Zahlungsaufforderungen in Umlauf zu bringen, um so in einem ersten formellen Schritt die Forderungen des Staates gegenüber den Bürgen zu sichern.

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