Urteil Wuppertaler (41) schlägt Frau brutal zusammen - Bewährungsstrafe

Wuppertal · Der Angeklagte wurde vor dem Amtsgericht wegen Körperverletzung und Drogenbesitz verurteilt. Er soll sie mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben - doch das Opfer erinnert sich nicht.

Ein Wuppertaler wurde wegen eines gewalttätigen Ausbruchs verurteilt. (Symbolbild)

Ein Wuppertaler wurde wegen eines gewalttätigen Ausbruchs verurteilt. (Symbolbild)

Foto: dpa/Maurizio Gambarini

Wegen Raubes sowie wegen Besitzes von Betäubungsmitteln stand ein 41-jähriger Wuppertaler vor dem Amtsgericht. Er soll im März am Karlsplatz mit einer Frau in Streit geraten sein. Er soll sie mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen und als sie auf dem Boden lag getreten sowie ihr eine Kette gestohlen haben. Im Prozess konnte sich die Geschädigte jedoch nicht mehr an die Ereignisse erinnern, da sie damals stark alkoholisiert gewesen war. Eine Blutprobe hatte einen Promillewert von etwa 2,4 ergeben. Sie räumte ein, dass sie die Kette auch während des Gerangels verloren haben könnte. Der Angeklagte gestand, die Geschädigte geohrfeigt zu haben, bestritt jedoch die Tritte und den Raub der Kette. Er gestand auch den Besitz von Drogen ein paar Monate später; beide Verfahren wurden zusammengelegt.

Am Ende reduzierte die Staatsanwaltschaft die Anklage auf Körperverletzung und Besitz von Betäubungsmitteln. Das Gericht verurteilte den 41-Jährigen wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 15 Euro und wegen Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten. Zusammen ergibt das eine Gesamtstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre, zu den Auflagen gehört eine stationäre Drogentherapie.

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