Strafprozess um bissigen Dalmatiner

Haustiere: Warum sich eine Hundehalterin (62) vor Gericht verantworten muss.

Wuppertal. Die guten Nachrichten zuerst: Das Opfer - ein damals acht Jahre altes Mädchen - hat die Attacke gut überstanden. Im Helios-Klinikum wurde die Oberlippe des Kindes wieder angenäht. Man muss das so drastisch sagen. Denn im Mai 2007 hatte sich ein Hund regelrecht in den Mund des Mädchens verbissen. So jedenfalls steht es in der Anklage, über die morgen vor dem Amtsgericht verhandelt wird. Ein ebenso erschreckender wie kurioser Fall.

Bei Hundeattacken auf Kinder denkt man reflexartig an Pittbulls oder Staffordterrier. Doch im Wuppertaler Fall soll der "Täter" ein Dalmatiner-Rüde gewesen sein. Dalmatiner, das sind jene schwarz-weiß gefleckten Hunde, die in den gleichnamigen Hollywood-Filmen jede Menge Sympathie-Punkte sammelten. Über jenes Wuppertaler im Oktober 2003 geborene Exemplar soll es allerdings bereits eine gut gefüllte Akte beim Ordnungsamt geben. Für "Dillon" - so der Name des Hundes - soll schon vor der Biss-Attacke Maulkorb- und ein spezieller Leinenzwang angeordnet worden sein.

Probleme hat jetzt auch sein Frauchen. Die 62-Jährige muss sich morgen wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Laut Anklage war sie mit "Dillon" unterwegs, als man jenes Mädchen traf. Angeblich hatte das Kind ein Kuchenteilchen in der Hand. Darauf soll es "Dillon" abgesehen haben.

Unklar ist, ob und wie der Hund angeleint war. Fakt ist: Die Familie des Mädchens tritt als Nebenkläger auf. Wie Rechtsanwalt Harald Benninghoven auf WZ-Nachfrage bestätigt, fordert die Familie 7000Euro Schmerzensgeld von der Hundehalterin.

Die 62-Jährige ist laut Amtsgericht vorbestraft - allerdings nicht in Hundesachen, sondern diversen anderen Angelegenheiten. Ihren "Dillon" musste die Frau angeblich mittlerweile abgeben. Bei der nicht ganz unkomplizierten Abholaktion sollen gleich mehrere Mitarbeiter der Stadt zugegen gewesen sein. Der Hund weilt angeblich mittlerweile auf der Insel Borkum.

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