Missbrauch: Spielplatz-Verbot für 19-Jährigen

Bewährungsstrafe und Sexual-Therapie: Angeklagter gesteht, Kinder missbraucht zu haben.

Wuppertal. In den Sommerferien des vergangenen Jahres hatte ein 19 Jahre alter Wuppertaler in Vohwinkel Kinder und Eltern in Angst versetzt. Wie berichtet, soll der junge Mann mehrfach auf Spielplätzen aufgetaucht sein und Kinder zum Teil massiv belästigt haben. Die Opfer und deren Eltern ermittelten den Mann und schalteten die Kripo ein.

Am Donnerstag musste er sich wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen vor dem Amtsgericht verantworten. Das Urteil: ein Jahr Haft auf Bewährung. Von Gewicht sind die Bewährungsauflagen. So verbietet das Gericht dem 19-Jährigen, in der zweijährigen Bewährungsfrist Spielplätze in Vohwinkel zu betreten. Sollte der Mann gegen dieses Spielplatz-Verbot verstoßen, kann das den Widerruf der Bewährung und Strafhaft nach sich ziehen.

Schon im vergangenen Sommer hatte der bislang nicht vorbestrafte junge Mann gegenüber der Kripo ein Geständnis abgelegt. Das wiederholte er vor Gericht, ersparte den Opfern den Gang in den Zeugenstand.

Eine im Sommer begonnene Sexual-Therapie muss er nach Weisung des Gerichts fortsetzen. Einen Bewährungshelfer bekommt der junge Mann auch.

Doch das Gericht baute noch weitere Sicherungen ein. So gehört zur Bewährungsauflage, dass der 19-Jährige seinen Therapeuten von der Schweigepflicht entbindet. Nur so könne sich das Gericht ein Bild vom Zustand des Mannes machen, hieß es am Donnerstag. Richterin Andrea Sauter-Glücklich zum Angeklagten: „Wir fragen uns, ob Sie eine tickende Zeitbombe sind?“ Zuvor war es dem 19-Jährigen — seine Anwältin schätzt ihn als entwicklungsverzögert ein — vor Gericht sichtlich schwer gefallen, seine Taten zu erklären. Das Gericht sah eine Kombination aus sexuellen Motiven und Machtausübung.

Und die Eltern? Die Mütter der Opfer sagten als Zeuginnen aus. Sie berichteten, dass sich ihre Kinder seit der Tat nicht mehr allein nach draußen, zum Bus oder auf den Spielplatz trauen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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