Die gestohlene Madonna ist wieder da - und gibt Rätsel auf

Am 1. Advent wurde im St.-Josef-Krankenhaus in Elberfeld ein 60.000-Euro-Gemälde entwendet. In Barmen fand die Polizei das Bild wieder. Jetzt wird gegen einen 37-Jährigen ermittelt.

Wuppertal. Es war reiner Zufall. Am 14. Dezember klingelte die Kripo an einer Wohnungstür in der Nähe der Barmer City. Die Fahnder vermuteten, dass der Wohnungsinhaber einen gesuchten Straftäter versteckte. Der Mann ließ die Beamten ein. Die hatten die 34-Quadratmeter-Wohnung schnell durchsucht. Menschen waren dort nicht zu finden.

Dafür fiel den Ermittlern ein an eine Spiegelwand gelehntes, mit einem Bettlaken verhängtes Gemälde auf. Die Fahnder enthüllten das Bild und blickten „Madonna mit Kind“ in die Augen. Wie die Staatsanwaltschaft auf WZ-Nachfrage bestätigt, war das zwei Meter hohe Ölgemälde am 1. Advent aus dem St.-Josef-Krankenhaus in Elberfeld gestohlen worden.

Davon wollte der Wohnungsinhaber allerdings nichts wissen. Er habe das Bild kürzlich gekauft, soll der 37-Jährige ausgesagt haben. Angeblicher Preis: 500 Euro. Die Staatsanwaltschaft taxiert das Gemälde auf satte 60.000 Euro. Ein unbekannter italienischer Künstler soll der Urheber sein. Ein Elberfelder Bürger habe das Gemälde anno 1856 dem Krankenhaus geschenkt.

Dem Vernehmen nach war dort das Verschwinden des Bildes zunächst gar nicht aufgefallen. Das Werk sei irrtümlich dem Besitz eines Arztes zugerechnet worden. Als dieser dann in Pension ging, habe man vermutet, er habe das Gemälde wieder mitgenommen. Davon kann keine Rede sein, heißt es seitens der Ermittler. Stattdessen werde gegen jenen 37-Jährigen aus Barmen wegen des Verdachts der Hehlerei ermittelt. Wann das Krankenhaus „Madonna mit Kind“ wieder aufhängen kann, ist noch offen. Derzeit befindet sich das Gemälde in der Asservatenkammer der Staatsanwaltschaft.

Doch der unter Verdacht stehende 37-Jährige — er soll bereits polizeibekannt sein — pocht offenbar auf seinen angeblichen Besitzanspruch. Der Mann habe ein Verfahren auf Herausgabe des Bildes eingeleitet. Darüber muss demnächst das Wuppertaler Amtsgericht entscheiden. Ob der Mann den Wert des Bildes kennt, ist noch unklar. Nach WZ-Informationen soll er als Berufsbezeichnung „Künstler“ angeben.

Wer das Bild gestohlen hat, ist auch noch nicht geklärt. An dem Diebstahl müssen zwei Personen beteiligt gewesen sein. Für den Abtransport des Gemäldes aus der Wohnung in Barmen wurden jedenfalls zwei Beamte gebraucht. Die Ermittlungen dauern an.

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