Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte Verschärfungen für Corona-Hotspots in NRW gelten nur im privaten Raum

In einer überarbeiteten Version der Corona-Schutzverordnung hat NRW Verschärfungen für Hotspot-Regionen präzisiert. Sie gelten demnach nur im schwer zu kontrollierenden privaten Raum.

 In Regionen in NRW mit hohen Inzidenzwerten gelten wieder Kontaktbeschränkungen - zumindest im Privaten.

In Regionen in NRW mit hohen Inzidenzwerten gelten wieder Kontaktbeschränkungen - zumindest im Privaten.

Foto: dpa/Boris Roessler

In einer überarbeiteten Version der Corona-Schutzverordnung hat Nordrhein-Westfalen unter anderem die Regeln für Personenbegrenzungen von Veranstaltungen in Regionen mit besonders hohem Infektionsgeschehen präzisiert. Sie gelten demnach nur im schwer zu kontrollierenden privaten Raum.

In Städten und Kreisen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz, die drei Tage in Folge über dem Schwellenwert von 350 liegt, hatte das Gesundheitsministerium schon zuvor verschärfte Kontaktbeschränkungen für alle verfügt: Auch Feiern und Treffen von Geimpften und Genesenen sind dort auf maximal 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Außenbereich beschränkt.

Das gelte allerdings nicht für Veranstaltungen in gastronomischen Betrieben oder ähnlichen Einrichtungen, wo eine verantwortliche Person für die Einhaltung von Hygienestandards und Kontrolle der Nachweise verantwortlich sei, erläuterte eine Sprecherin des Ministeriums die Neuerung. Betroffen von den Beschränkungen privater Treffen sind zur Zeit Köln, der Kreis Lippe, der Oberbergischen Kreis, Wuppertal und der Kreis Herford.

Die veränderte Verordnung tritt ab Donnerstag in Kraft. Sie sieht außerdem vor, dass Kommunen, die den Zutritt zum Einzelhandel (2G-Regel) auch mit missbrauchssicheren Bändchen für Geimpfte oder Genesene regeln wollen, künftig selbst bestimmen können, wie lange ein einmal ausgebenes Bändchen als Nachweis dient.

Klargestellt wurde außerdem, dass auch in Geschäftslokalen von Handwerkern 2G gilt, solange dort nicht gleichzeitig eine handwerkliche Leistung erbracht wird und solange es nicht um Waren des täglichen Bedarfs geht.

(dpa)
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