Kreistag beschließt Erhöhung Höhere Kosten für Taxifahrten im Rhein-Kreis beschlossen

Rhein-Kreis. · Kunden müssen ab 1. Februar im Schnitt sieben bis neun Prozent mehr bezahlen.

 Taxifahren wird ab Februar teurer. Als Hauptgrund wird der Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns genannt.

Taxifahren wird ab Februar teurer. Als Hauptgrund wird der Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns genannt.

Foto: Kirschstein, Frank

Wer ab Februar ein Taxi benutzt, wird tiefer in die Tasche greifen müssen. Denn der Kilometerpreis steigt. So wird er tagsüber zwei statt bisher 1,86 Euro betragen. Nachts (von 22 Uhr bis 6 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen zahlt der Fahrgast künftig 2,20 statt wie bisher zwei Euro.

Angehoben wird auch der Grundpreis: Am Tag beträgt er künftig drei statt 2,75 Euro, nachts sowie an Sonn- und Feiertagen 3,30 statt drei Euro. Fahren mehr als vier Fahrgäste im Großraumtaxi mit, muss auf den Grundpreis sowohl tagsüber als auch nachts ein Zuschlag bezahlt werden, der von sechs auf 6,70 Euro angehoben wird.

Die SPD wollte eine
gestaffelte Erhöhung

Die neuen Tarife wurden kürzlich im Kreistag einstimmig beschlossen; die SPD-Fraktion enthielt sich. Die Sozialdemokraten hatten im Nahverkehrs- und Straßenbahnausschuss als zuständigem Fachausschuss im Oktober vorgeschlagen, die Erhöhung zu staffeln – fünf Prozent in 2019, weitere fünf ein Jahr später. Darauf hatte Dezernent Tillmann Lonnes entgegnet, dass solch eine Staffelung auch bedeute, dass die Eichung der Taxameter zweimal erfolgen müsse, was wiederum doppelte Kosten und doppelten Aufwand für die Unternehmer bedeuten würde.

War im Fachausschuss noch von einer zehnprozentigen Erhöhung sowohl für Tages- als auch für Nachtfahrten die Rede, wurde nun im Kreistag für die Tagestouren eine Erhöhung von sieben Prozent, für die Nachttouren eine um neun Prozent beschlossen. Als Grund wird der stufenweise Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns genannt. Der klettert am 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro, ein Jahr später auf 9,35 Euro.

Wenn Taxipreise geändert werden, informiert die Kreisverwaltung, gehe das nur über die Änderung einer Rechtsverordnung. Sobald ein Antrag vorliege, folge ein gesetzlich vorgeschriebenes Anhörungs- und Beteiligungsverfahren. Dabei sind Träger öffentlicher Belange wie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, Industrie- und Handelskammer und Gewerkschaft zu informieren und um Stellungnahme zu bitten. goe

(goe)
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