EWMG: Wackelige Geschäfte?

Verträge der Stadtfirma EWMG müssen wohl nachgebessert werden. Von der Stadt gibt es keine Stellungnahme.

Mönchengladbach. Grundstücksverkäufe durch die Stadtentwicklungsgesellschaft EWMG am Bökelberg, im Bergerfeld oder der jüngste EWMG-Deal um die Rheydter Landeszentralband (LZB) - sind sie alle rechtsunwirksam? Das vermuten Gladbachs Bündnis-Grüne und beziehen sich dabei auf ein Oktober-Urteil 2008 des Bundesgerichtshofs (BGH).

Beim so genannten "Trabrennbahn-Urteil" - es ging um die Anlage in Gelsenkirchen - seien Aspekte um Vollmachten und Vertretungsrechte nicht ausreichend oder nicht beachtet worden.

Auf Anfrage unserer Redaktion war weder eine Stellungnahme von OB Norbert Bude (SPD) noch von Stadtrechtsdezernent Michael Schmitz (CDU) zu bekommen. Ein Stadtsprecher sagte lediglich, der Sachverhalt sei den zuständigen Stellen bekannt.

Die EWMG ist eine hundertprozentige Tochter der Stadt. Seit ihrer Gründung im Jahre 2001 wickelt sie für und im Namen der Stadt Verkäufe von Grundstücken ab, tritt aber auch wie beim rund neun Millionen Euro teuren Hockeystadion im Nordpark als Bauherr auf.

Im Auftrag der Stadtverwaltung ist sie zudem Ansprechpartner, wenn es um die Veräußerung der Filet-Fläche altes Stadttheater an der Hindenburgstraße geht. Hier soll bekanntlich eine Groß-Galerie entstehen.

Im Laufe der Jahre kamen so zahlreiche Geschäfte mit einem Millionen-Volumen zustande. Laut BGH reiche es nicht aus, wenn die Stadtspitze (OB und ein Vertreter) der EWMG quasi eine Generalvollmacht für die bestellten Aufträge erteile. Vielmehr müsse für jeden einzelnen eine solche Vollmacht vorliegen.

Angeblich ist man stadtintern bereits dabei, diesen angenommenen Schaden auszugleichen - durch nachträgliche Unterschriften.

Möglich ist, dass der BGH-Entscheid auch auf andere Stadtfirmen zutrifft. (Az.: II ZR 158/06).

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