Taxifahrer geprellt: Bewährungsstrafe für Tönisvorster

Ein Tönisvorster (45) ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er hatte sich bei seinen Opfern entschuldigt.

Tönisvorst. Bei der Polizei ist der Mann kein Unbekannter mehr: Ein 45-jähriger Tönisvorster kassierte gestern seine mittlerweile 26. Strafe vor Gericht. Diesmal wurde er zu einem Freiheitsentzug von fünf Monaten wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Betrugs verurteilt.

Am 20. März dieses Jahres hatte der Mann bei einem Polizeieinsatz am Nachmittag auf der St. Anton-Straße in Krefeld die Feststellung seiner Personalien verweigert. Und in der Nacht darauf prellte er einen Taxifahrer um das Beförderungsentgelt von 15 Euro.

Mit der ausgesprochenen Freiheitsstrafe war der 45-Jährige noch gut bedient. Weil er sich nämlich beim Polizisten und bei dem Taxifahrer entschuldigt hatte, setzte der Richter beim Amtsgericht Krefeld die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus.

Der beteiligte Polizeibeamte sagte gestern als Zeuge aus. Er hatte sich dem Tönisvorster in den Weg gestellt, als dieser seine Personalien nicht herausrücken wollte. Daraufhin habe der Angeklagte die bis dahin kurz gehaltene Leines seines Schäferhundes losgelassen.

Der Hund sprang plötzlich nach vorne und versuchte, den Polizisten anzuspringen. Der Angeklagte habe dies kommentiert mit den Worten: „Der will mich nur beschützen, besser Du kommst mir nicht zu nah.“ Erst durch eine herbeigeeilte Pkw-Streife habe sich die Situation entschärft.

Der ebenfalls als Zeuge vernommene Taxifahrer berichtete, dass er in der Sonntagsnacht vom 20. zum 21. März den 45-Jährigen vom Krefelder Hauptbahnhof nach St. Tönis gefahren habe.

Bei Ankunft an der Ludwig-Jahn-Straße sei sein Fahrgast plötzlich aus dem Wagen gesprungen und hinter einer Garagenzeile verschwunden. Das Beförderungsgeld sei er schuldig geblieben.

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