Katzen gefangen und per Kopfschuss getötet

Bewährungsstrafe und Bußgeld — ein 67-Jähriger Grefrather musste sich am Donnerstag vor Gericht verantworten.

Katzen gefangen und per Kopfschuss getötet
Foto: dpa

Niederrhein. Das Krefelder Schöffengericht hat einen 67-jährigen Grefrather zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung und einem Bußgeld von 1200 Euro verurteilt — wegen Verstoßes gegen das Tierschutz- und das Waffengesetz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Rentner, der eine eigene Jagd betreibt und im Besitz zahlreicher Waffen ist, soll zwischen dem 8. und 10. Januar 2013 in seinem Garten eine graue Karthäuser Mischlingskatze und kurz drauf eine rote Maincoon Katze erschossen haben.

Das Gericht war davon überzeugt, dass der bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getretene Mann die beiden Katzen in einer Lebendfalle gefangen und dann per Kopfschuss getötet hatte. Die Kadaver hatte er jeweils in einen grünen Müllsack gesteckt und in seiner Mülltonne „entsorgt“.

Der Schütze, den die Tiere offensichtlich gestört hatten, hatte sie nach eigener Aussage am Morgen gegen 9 Uhr erschossen. Der Vorsitzende Richter fragte ihn überrascht, ob er sich nicht einmal in der Nachbarschaft nach den Eigentümern umgehört habe. „Grefrath ist doch keine Weltstadt, da hätte man sich in dem Gebiet mit befestigter Nachbarschaft doch einmal erkundigen können.“

Die Geschädigte und ihre Mutter sagten als Zeugen aus und berichteten außerdem, dass auch tote Tauben gefunden wurden. Da klang die Einlassung des Verteidigers, der Jäger habe aus Notwehr gehandelt, recht seltsam.

Der aus Österreich stammende Angeklagte hat einen Jagdschein und eine Waffenbesitzkarte. Er besitzt zahlreiche Kleinkalibergewehre, die er teils in der Grefrather Wohnung und auch bei seiner Lebensgefährtin in Duisburg aufbewahrt — der Staatsanwalt verlas eine lange Liste.

Einige Waffen waren nicht ordnungsgemäß angemeldet und verschlossen gewesen, ein Gewehr befand sich bei einer amtlichen Überprüfung im April des vergangenen Jahres in seinem Auto, das in der in der Garage stand. Somit ahndete das Schöffengericht drei Ordnungswidrigkeiten und verurteilte den Mann außerdem zu drei mal 400 Euro.

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