Velberterin (21) lockt Bekannten in Hinterhalt

24-Jähriger wird nach Internet-Flirt beraubt. Jugendstrafe zur Bewährung ist rechtskräftig.

Wuppertal/Velbert. Im Internet hat sich eine 21-jährige Velberterin mit einem 24 Jahre alten Mann verabredet und ihn auf einen Spaziergang durch eine stille Gegend von Birth gelockt. Dort überfielen und beraubten ihn im März 2012 Komplizen — wie es verabredet war. Diese Vorwürfe bestätigte die Angeklagte vor dem Landgericht Wuppertal. Sie nahm ihre Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts zurück; damit ist ihre Strafe wegen Raubes rechtskräftig: Ein Jahr Jugendhaft, ausgesetzt zur Bewährung.

Als mutmaßliche Komplizen hatte die Polizei nacheinander mehrere junge Velberter beschuldigt. Aufgeklärt ist das Verbrechen in dieser Hinsicht aber nicht. Fest steht, dass der Angegriffene durch Schläge und Tritte verletzt wurde, dass die Unbekannten ihm Haare ausrissen. Die Beute: ein Markenpullover und ein Mobiltelefon.

Das Handy soll die Angeklagte an sich genommen haben. Sie konnten die Fahnder anhand ihres Internet-Eintrags identifizieren. „Dieser Raub ist eine erhebliche Tat“, kommentierte der Vorsitzende Richter der Berufungskammer.

Der Verteidiger der 21-Jährigen verwies im Verfahren auf Widersprüche in der Aussage des Geschädigten. Tatsächlich sei in den Aussagen mal von drei Angreifern die Rede, dann aber von vier, bestätigte der Richter. Ansonsten sei die Aussage aber detailliert. Ein Irrtum sei ausgeschlossen, für eine bewusste Falschbelastung gebe es kein vernünftiges Motiv.

Die Jugendhaft sei wegen der Schwere der Schuld angemessen, wertete der Richter. Für Erwachsene wäre die Mindeststrafe ein Jahr Gefängnis.

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