Verurteilt: Krefelder lässt Bekannten blutverschmiert im Treppenhaus zurück

Krefeld. Wegen unterlassener Hilfeleistung hat das Krefelder Amtsgericht den 25-jährigen Krefelder S. zu fünf Monaten Haftstrafe mit einer dreijährigen Bewährungszeit verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass S. im Mai vergangenen Jahres seinen schwer am Kopf verletzten Zechkumpan D. aus seiner Wohnung an der Kölner Strasse geschafft hatte, weil er nicht wollte, dass seine Wohnung durch das Blut verschmutzt werde.

Nur weil ein Nachbar den 55-Jährigen im Hausflur des Hochhauses fand und einen Rettungswagen rief, überlebte der Mann.

Der gab jetzt als Zeuge an, dass er ebenso wie der Angeklagte Alkoholiker sei. „Wir wollten zusammen Musik hören, tranken etwas. Als ich aus dem Bad kam hatte ich plötzlich einen Alkoholkrampf und schlug mit dem Kopf gegen einen Türrahmen. Der Junge hat mit meiner Verletzung nichts zu tun.“ Dem kam das Gericht wohl nach, nicht aber dem Umstand, dass der Angeklagte den Verletzten im Hausflur seinem Schicksal überließ und sich um seine Wohnung kümmerte. Die fand die Polizei später komplett gereinigt vor. Seine blutverschmierte Kleidung hatte der 25-Jährige in Tüten auf dem Balkon verstaut.

Der Angeklagte gab an, er könne sich an nichts mehr erinnern und meinte nur, er sei selbst Alkoholiker, sei verzweifelt und hätte massive psychische Probleme. Die Richterin forderte ihn auf, mit seinem Bewährungshelfer über Hilfsangebote zu reden und verhängte zusätzlich 60 Stunden gemeinnützige Arbeit. ten

Korrektur: In einer früheren Version des Artikels hieß es, der Angeklagte sei zu einer Bewährungsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Korrekt ist eine Bewährungsstrafe von fünf Monaten. Haftstrafen von mehr als zwei Jahren werden nicht zur Bewährung ausgesprochen.

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