Obdachloser soll in Forensik

Sachverständiger hält eine dauerhafte Behandlung für unerlässlich.

Obdachloser soll in Forensik
Foto: Volker Hartmann

Krefeld. Seit Freitag steht ein in Krefeld lebender obdachloser Brite in einem Sicherungsverfahren vor dem Landgericht. Die Staatsanwältin wirft dem Mann vor, in mehreren Fällen im Zustand der Schuldunfähigkeit Straftaten begangen zu haben. Bei Sicherungsverfahren geht es um die Unterbringung psychisch kranker Menschen.

Der Beschuldigte fiel am Verhandlungstag durch abstruse Geschichten in einer derben Wortwahl auf. Die Aussage zu seinen Taten verweigerte er, äußerte sich aber zu seinen persönlichen Verhältnissen. „Ich wurde als Kleinkind vergewaltigt und aufgeschlitzt, meine Mutter und Schwester sind Stasi-Huren“, hatte er dem Sachverständigen berichtet.

Der ordnete das Verhalten als Teil des Schizophrenie-Spektrums ein. Strafrechtlich sei der Mann nicht für seine Taten verantwortlich, aber aufgrund seines überaus aggressiven Vorgehens eine Gefahr für andere Menschen. Deshalb sei eine dauerhaft psychische Behandlung erforderlich. Die Einnahme der entsprechenden Medikamente lehne der Mann jedoch ab, weshalb eine Unterbringung in einer forensischen Klinik zu veranlassen sei. In einer solchen ist er derzeit untergebracht.

Die erste der angeklagten Straftaten ereignete sich im August 2016 am Hauptbahnhof Krefeld. Dort soll der Beschuldigte einem Mann mit einer Bierflasche auf den Kopf geschlagen und ihm eine blutende Wunde verpasst haben.

Im Oktober und Dezember 2016 sowie im Januar 2017 beleidigte der Beschuldigte laut Aussagen von Polizeibeamten und Augenzeugen mehrere Menschen und leistete aggressiv Widerstand gegen seine Festnahme.

Das brutalste Vorgehen fand im Januar am Südausgang des Hauptbahnhofs statt. Dort soll er laut Anklage und Aussage von Zeugen sowie Polizisten auf einen anderen Obdachlosen mit einem Beil eingeschlagen und diesem eine Schnittwunde im Gesicht zugefügt haben.

Bei der anschließenden Festnahme gab ein Beamter einen Warnschuss ab und ein anderer schoss auf den Mann, als dieser trotz Warnung aus der Tasche einen Gegenstand zog und in Richtung des Polizisten warf. Zwei Geschädigte sollen in der abschließenden Verhandlung am Freitag, 23. Juni, gehört werden. wop

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