Keine Nötigung nachweisbar: Mann (26) freigesprochen

26-Jähriger aus Unna wurde freigesprochen.

Krefeld. Gegen einen ganz erheblichen Strafbefehl in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 60 Euro hatte der 26-jährige Angeklagte mit Hilfe seines Anwalts Einspruch eingelegt. Beim jetzt stattfindenden Prozess wurde er freigesprochen, weil ihm keine Nötigung nachgewiesen werden konnte. Im Mittelpunkt dieses Strafprozesses stand ein kleines elektronisches Gerät.

Der Anwalt spielte Richterin und Staatsanwältin ein paar Gespräche vor, die von der fraglichen Telefongesellschaft aufgezeichnet worden waren. Dem aus Unna stammenden Angeklagten konnte keine Pflichtverletzung nachgewiesen werden. Vielmehr hatte eine 78-jährige Krefelderin im Sommer 2008 das Angebot des damals als Telefonwerber Tätigen missverstanden.

Ein Auftrag, so war den Gesprächen zu entnehmen, war wegen der Unsicherheit der Frau nicht zustande gekommen. Der Anwalt war besonders ehrlich, als er in seinem Schlussplädoyer meinte, es seien viele unseriöse Anbieter am Werk, welche Staatsanwaltschaften, Gerichte und auch Anwälte in zunehmendem Maße beschäftigten.

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