Gericht: Drogengeschäfte am Tresen

Zwei Krefelder sollen Kokain im Gesamtwert von 25 000 Euro an einen festen Kundenstamm verkauft haben.

Krefeld. Die Zweite Große Strafkammer des Landgerichts verhandelt seit gestern gegen den in Krefeld wohnenden Deutschen Franz-Uwe S. (48) und Süleymann A. (39), türkischer Staatbürger, wegen diverser Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Den Angeklagten wird vorgeworfen, vom 14. Januar bis zu ihrer Inhaftierung am 25. Mai 2007 in Krefeld mit Drogen in großem Stil gehandelt zu haben.

So habe der Angeklagte S. fast täglich auf vorherige Bestellung Kokainmengen zwischen einem und fünf Gramm an einen festen, 33-köpfigen Kundenstamm zu einem Grammpreis von mindestens 50 Euro verkauft. Der Gesamtwert der verkauften Ware soll 25 000 Euro betragen.

Die Übergaben hätten in der Regel entweder in der von S. betriebenen Gaststätte am Schinkenplatz oder unter seiner Wohnanschrift auf der Gladbacher Straße stattgefunden. In Einzelfällen soll es aber auch zu Treffen in der Krefelder Innenstadt gekommen sein. Dabei sei, so der Anklagevorwurf, S. sehr konspirativ vorgegangen. Er habe das Kokain nur mit Synonymen wie "Bier", "Bierchen", "Fässchen" oder "Kasten" bezeichnet und nur in Einzelfällen konkrete Verkaufsmengen am Telefon genannt. Außerdem soll S. über ein festes Bezugssystem verfügt haben. Zunächst sei ein holländischer Dealer unter dem Namen "Hasan" aufgetreten. Er soll jeweils mindestens 100 Gramm Kokain geliefert haben.

Als "Hasan" in seinem Heimatland überführt und zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, seien ab März sechs Lieferungen in gleicher Menge durch den ebenfalls in Krefeld wohnenden und arbeitslosen Angeklagten Süleymann A. erfolgt, der unter dem Decknamen "Zülo" bekannt war. Vor der siebten Übergabe am 25. Mai griff die Polizei zu. Durch den Verkauf des Kokains guter Qualität hätten sich die Angeklagten eine regelmäßige Einnahmequelle zur Finanzierung ihres Lebensstandards verschafft.

Zu den massiven Tatvorwürfen wollten die Angeklagten gestern zunächst nichts sagen. Richter Herbert Luczak: "Wenn es sein muss, gehen wir alle überwachten Telefonate durch und lesen sie vor. 33 Kunden sind namentlich bekannt. Einen halben Kasten Bier bestellt man nicht, sondern kauft den normalerweise im Getränkemarkt. Ich verspreche keine Weihnachtsgeschenke, aber ein Geständnis jetzt wirkt sich strafmildernd aus." Die Verteidiger baten um eine Auszeit. Danach erklärten sie, ihre Mandanten werden sich am nächsten Verhandlungstag, 13. November, zur Sache einlassen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort