Enkel schlägt Oma nieder: Haftstrafe

Krefeld. „Der 32-jährige Angeklagte ist bei einem Streit ausgerastet und hat seine Großmutter niedergeschlagen; ausgerechnet die Frau, die den Arbeitslosen bei sich aufgenommen hat und seinen Lebensunterhalt bestreitet." So begründete der Amtsrichter am Mittwoch sein Urteil.

Es lautet auf vorsätzliche Körperverletzung mit einer Strafe von sieben Monaten Haft ohne Bewährung, nicht zuletzt, weil der Täter ein „Bewährungsversager“ sei.

Im Streit ging es um eine Kleinigkeit. Die 72-jährige Großmutter hatte Besuch von einer Freundin und den Enkel gebeten, die Musik leiser zu stellen. Der alkoholisierte Mann reagierte wütend. Er schubste und schlug seine Großmutter, die eine Platzwunde an der Lippe erlitt und zu Boden stürzte.

Die Ursache für dieses Verhalten wurde durch Zeugenaussagen deutlich. Opfer, Freundin und die Bewährungshelferin sagten aus, dass seine Ausfälle auf Alkoholsucht zurückzuführen sind. Der selbst zur Verhandlung angetrunken erschienene Mann zeigte sich uneinsichtig und lehnte eine Entgiftung ab.

Der Staatsanwalt beklagte, dass das Gesetz keine direkte Einweisung in eine Fachklinik zulasse. Zuvor müsse leider erst Schlimmeres passieren. Um jedoch genau dieses zu verhindern, drohte er dem Täter an, ihn per Haftantrag sofort hinter Gitter zu bringen, falls er seine Großmutter noch einmal anrührt. wop

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