Justiz Springmann-Enkel berichtet vom mutmaßlichen Todestag

Wuppertal · Bei seinem letzten Besuch sei die Schenkungssteuer Thema mit seinem Großvater gewesen, aber nicht das abgebrochene Studium, erklärte der 27-Jährige. Er berichtete minutiös vom mutmaßlichen Todestag der Großeltern. Und berichtet, dass das Verhalten seines Vaters ihn befremdet habe.

Der angeklagte Enkel mit seinen Verteidigern Klaus Bernsmann und Katharina Rausch

Der angeklagte Enkel mit seinen Verteidigern Klaus Bernsmann und Katharina Rausch

Foto: Fischer, Andreas (f22)

Am 31. Tag im Prozess um die Ermordung des Unternehmerpaars Springmann setzte der angeklagte Enkel (27) seine Aussage fort. Er berichtete, was er am mutmaßlichen Todestag seiner Großeltern getan hat und wie der Tag verlief, als die Toten gefunden wurden. Seine Verteidiger kritisieren fehlende Informationen zum Sohn der Opfer.

Das Gesicht eines Beamten werde er nie vergessen, sagte der Enkel, als er - immer wieder stockend - vom Auffinden der Großeltern berichtete. Nach der Durchsuchung des Hauses habe dieser Beamte in sein Funkgerät gesagt: „Leblose Person gefunden“. „Das habe ich nicht verkraftet“, sagte der 27-Jährige. Was danach geschah, daran könne er sich nur bruchstückhaft erinnern.

Verhalten seines Vaters
kam ihm befremdlich vor

Zuvor habe seine Mutter ihn vom Haus der Großeltern aus angerufen, er sei dann mit seinem Bruder dorthin gefahren, die Männer seien ein Stück ums Haus herum gegangen und hätten an einigen Stellen Unordnung gesehen. Dann sei die Polizei eingetroffen, habe das Haus betreten und er die schockierende Information gehört.

Später habe man ihm offiziell mitgeteilt, dass die Großeltern Opfer eines Verbrechens geworden sind. Er erinnert sich, dass auch sein Vater zum Haus der Großeltern kam: „Ich hörte ihn ganz laut schreien.“ Später seien sie alle zum Polizeipräsidium gefahren, er habe lange warten müssen, bis er vernommen wurde. Als alle Familienmitglieder wieder zusammentrafen, habe ihn sein Vater „umarmt und gesagt, dass alles gut wird. Das war befremdlich für mich.“ Kurz danach habe der Vater vorgeschlagen, dass sie als Familie eine Whatsapp-Gruppe bilden, um einander per Handy über alles zu informieren. Das habe ihn aufgeregt, „weil dieser Mann sich die ganzen Jahre nicht um uns gekümmert hat“.

Vom Tag vorher, dem mutmaßlichen Todestag der Großeltern, berichtete er, was bereits weitgehend bekannt war: Er sei nur kurz zum üblichen Sonntagsbesuch bei seinen Großeltern geblieben, danach allein auf der Autobahn gefahren, habe anschließend Freunde getroffen. Mit seinem Großvater habe er weder über sein Studium noch über seine Firma gesprochen. Sondern über die Schenkungssteuer für Immobilien, die seine Großeltern ihm übertragen hatten. Und über einen Streit, den die Großeltern wegen eines neuen Testaments der Großmutter hatten.

Mit diesen Berichten ist die Aussage des Enkels noch nicht zu Ende. Er kündigte an, unter anderem etwas zum Thema Studium und zu seinem Mitangeklagten zu sagen. Damit soll es am kommenden Freitag weitergehen.

Aussage der Geliebten
noch einmal thematisiert

Vor der Aussage des Enkels war erneut ein Polizeibeamter vernommen worden - und die Gelegenheit nutzten die Verteidiger, erneut den Fokus auf den Sohn der Springmanns zu richten. Zunächst ging es darum, wann eine der Geliebten von Enno Springmann das erste Mal den Enkel als möglichen Täter genannt hatte. In der Vernehmung durch ihn nicht, versicherte der Beamte. Den Bericht von der Äußerung Enno Springmanns, dass der Enkel in die Fußstapfen des Vaters trete, des „Verbrechers“, habe es bei ihm nicht gegeben.

Die Verteidiger hakten nach, wen die 83-Jährige denn verdächtigt habe. Und der Beamte berichtete, dass die Seniorin von der Angst Enno Springmanns gesprochen habe, und dass sie diese Angst mit dem Sohn in Verbindung gebracht habe, der gegen den Wunsch Enno Springmanns heimlich ins Haus gekommen sei.

Warum der Sohn nicht als Verdächtiger betrachtet wurde, wollten die Verteidiger von dem Beamten wissen, ob der Sohn nach seinem Alibi gefragt worden sei. Das konnte der Polizeibeamte nicht beantworten, das könne man aber herausfinden. Verteidiger Klaus Bernsmann kritisierte anschließend, es sei „nicht hinnehmbar“, dass ein Verdacht gegen den Sohn nicht mit der gebotenen Sorgfalt ausgeschlossen worden sei.

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