Gericht „Heute stirbst du“ – Zeuge berichtet im Prozess um Hawala-Banking

Düsseldorf · Zeuge im Hawala-Banking-Prozess berichtet von einem mutmaßlichen brutalen Entführungsversuch. Er soll auf offener Straße überfallen worden sein.

 Im Prozess um Hawala-Banking berichtet ein Zeuge von einem brutalen Entführungsversuch.

Im Prozess um Hawala-Banking berichtet ein Zeuge von einem brutalen Entführungsversuch.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Im Prozess gegen eine mutmaßliche Bande von Geldschleusern hat ein Zeuge in Düsseldorf von einem Entführungsversuch berichtet. Der 36-Jährige sagte am Düsseldorfer Landgericht am Freitag aus, von den Angeklagten massiv bedroht und verfolgt worden zu sein.

Er sei im Juli 2020 in Düsseldorf nachts auf offener Straße überfallen worden. Ein Mann habe ihm eine Waffe an den Kopf gehalten und gedroht: „Heute stirbst Du, das ist dein letzter Tag.“ Ein anderer habe ihm Pfefferspray ins Gesicht gesprüht. Der Dritte habe versucht, ihn in ein bereitstehendes Auto zu ziehen, schilderte der Steuerbetriebswirt.

Hintergrund der versuchten Entführung ist laut Anklage, dass der 36-Jährige eine halbe Million Euro unterschlagen hat, anstatt damit über eine seiner Firmen Rechnungen zu begleichen.

Vier mutmaßliche Geldschleuser aus Wuppertal müssen sich in einem umfangreichen und bis April 2023 angesetzten Strafprozess vor dem Landgericht Düsseldorf verantworten. Die Syrer sollen einem illegalen Hawala-Banking-Netzwerk angehören.

Gegen Provision sollen sie unerlaubte Zahlungsdienste erbracht und Erlöse aus dem Drogenhandel in den Nahen Osten transferiert haben. Neben den illegalen Geldgeschäften wird ihnen in der Anklage die Bildung einer kriminellen Vereinigung, gefährliche Körperverletzung, Geiselnahme, räuberische Erpressung und Nötigung zur Last gelegt.

Das in Deutschland illegale Hawala-System ist im Orient eine uralte Überweisungsmethode, die auf Vertrauen basiert. Die meisten Zahlungen sollen von Deutschland und den Niederlanden aus in die Türkei, nach Syrien und in andere Länder des Nahen Ostens erfolgt sein.

Wenn es innerhalb des Netzwerkes Streitigkeiten gab, sollen die Mitglieder nicht den Rechtsweg beschritten haben, sondern zur Selbstjustiz übergangen sein.

(dpa)
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