Hofgarten in Düsseldorf „Macheten-Mann“ wird freigesprochen

Düsseldorf · (wuk) Mit einem Freispruch aus Mangel an Beweisen hat eine Amtsrichterin den Strafprozess gegen den „Macheten-Mann vom Hofgarten beendet. Dem 78-Jährigen, der bis in der Finanzverwaltung tätig gewesen sein soll, wurde Sachbeschädigung mit einem Schaden von mehr als 7000 Euro vorgeworfen, weil er im Sommer und im Dezember 2021 mit einer Heckenschere sowie einer Machete Büsche im Hofgarten unsachgemäß beschnitten, sie erheblich beschädigt, teils zerstört habe.

Der Rentner soll im Hofgarten Büsche beschnitten haben.

Der Rentner soll im Hofgarten Büsche beschnitten haben.

Foto: RP/wuk

Doch die Proteste des Seniors hatten Erfolg. Die Richterin gab sich nach Anhörung von zwei Zeugen zwar überzeugt, dass sie den Verursacher vor sich habe. „Aber ich kann es Ihnen nicht nachweisen“, so ihr Urteil. Zugleich warnte sie den wegen Sachbeschädigung vorbestraften Rentner davor, sich im Hofgarten als Gärtner zu betätigen. Einst war der Senior schuldig gesprochen worden, weil er Zelte von Obdachlosen entfernt und in die Müllentsorgung gegeben hatte. Diesmal hatte ihn ein Hofgarten-Besucher (32) angezeigt, weil der Angeklagte Büsche und Grüngehölze verunstaltet habe. „Er schneidet die Sträucher teils bis auf den Boden herunter, damit sich die Schwulen da nicht mehr verstecken können. Das hat er selbst gesagt. Er will uns alle da heraus haben“, so der Zeuge. Ein Beweisfoto von solchen Attacken des Angeklagten hatte er aber nicht. Auch der zuständige Bezirksleiter (56) des Gartenamts konnte den Angeklagten nicht sicher wegen Sachbeschädigung überführen. Der Verschnitt der Grüngehölzgruppen trage zwar dieselbe Handschrift. Und der Fachmann hielt den Angeklagten für den Täter: „Wer soll es denn sonst gewesen sein?“ Er musste aber zugeben, dass dies „nur eine Mutmaßung“ ist: „Es kann natürlich auch jemand anderes gewesen sein!“ Im Ergebnis hielt der Staatsanwalt den Angeklagten zumindest in einem der beiden Anklagepunkte für überführt, forderte eine Geldstrafe. Ohne sichere Beweise gegen den 78-Jährigen winkte die Richterin allerdings ab. Der Rentner muss eine verhängte Geldstrafe von 1000 Euro nicht zahlen, sondern wurde freigesprochen.