Grunderwerbsteuer Noch sind viele Millionen im Topf

DÜSSELDORF · Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, spürt es schmerzlich: Die Grunderwerbsteuer ist der größte Posten bei den Nebenkosten. Während sie in Bayern und Sachsen 3,5 Prozent vom Kaufpreis beträgt, langt der Fiskus in fünf Bundesländern, darunter auch Nordrhein-Westfalen, besonders kräftig zu - 6,5 Prozent sind es hier.

Grunderwerbsteuer fällt immer beim Erwerb eines Grundstücks und einer Immobilie an. Die Höhe des Steuersatzes beträgt in NRW 6,5 Prozent.

Grunderwerbsteuer fällt immer beim Erwerb eines Grundstücks und einer Immobilie an. Die Höhe des Steuersatzes beträgt in NRW 6,5 Prozent.

Foto: dpa-tmn/Florian Schuh

Beispiel: Beim Erwerb eines Eigenheims im Wert von 430.000 Euro werden knapp 28.000 Euro für die Grunderwerbsteuer fällig. Für das Land NRW ist das eine sprudelnde Einnahmequelle:  Lagen die Steuereinnahmen hier im Jahr 2010 noch bei nur gut einer Milliarde Euro, so waren es im Jahr 2022 bereits 3,85 Milliarden Euro.

Seit Jahren wird diskutiert, die Grunderwerbsteuer zu senken und so den Eigentumserwerb zu fördern. Doch das ist nicht der Plan der schwarz-grünen Landesregierung. Immerhin läuft noch ein unter der schwarz-gelben Vorgängerregierung angestoßenes Programm bis Ende des Jahres weiter. Danach wird privaten Immobilienerwerbern ein Teil der gezahlten Grunderwerbsteuer erstattet.

Hilfsprogramm des Landes ist vielen nicht bekannt

Das Programm ist freilich wenig bekannt, andernfalls wären im vergangenen Jahr wohl nicht viele Millionen Euro Fördergelder ungenutzt im Topf liegen geblieben. Das belegt die noch nicht veröffentlichte, dieser Zeitung vorliegende Antwort von NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) auf eine Kleine Anfrage des FDP-Landtagsabgeordneten Ralf Witzel. Der wollte wissen, wie viel von den im Haushalt eingeplanten 400 Millionen Euro eigentlich bereits zugunsten der Antragsteller bewilligt wurden. Antwort des Finanzministers: Ende Februar 2023 waren es gut 214.000 Euro. Also ist noch eine Menge Geld im Topf.

Die schwarz-gelbe Vorgängerregierung hatte ihr eigentlich im damaligen Koalitionsvertrag gegebenes Versprechen, die Grunderwerbsteuer zu senken, nicht eingelöst. Dabei spielte gewiss eine Rolle, dass man die sprudelnde Geldquelle erhalten wollte. Auch gab es Probleme, die erforderlichen Regelungen auf Bundesebene durchzusetzen. Hinzu kommt, dass  eine Grunderwerbsteuersenkung ja auch kommerziellen Anlegern zugute gekommen wäre. Denen wollte man aber einen entsprechenden Gefallen zu Lasten der Haushaltskasse nicht tun.

Und so verfiel man auf eine Lösung, die sich mit dem Prinzip „Linke Tasche, rechte Tasche“ umschreiben lässt: Käufer von selbstgenutztem Eigentum sollten einen Teil der von ihnen gezahlten Grunderwerbsteuer zurückerhalten. Nicht vom Finanzamt, sondern von der NRW-Bank, die für diesen Zweck aus dem Landeshaushalt mit besagten 400 Millionen Euro Fördergeld ausgestattet wurde. Förderbedingung ist ein notarieller Kaufvertrag ab dem 1. Januar 2022 für ausschließlich selbstgenutztes Wohneigentum. In diesem Fall gibt es auf Antrag eine Steuerrückerstattung von zwei Prozentpunkten der zunächst gezahlten 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer bis zur Höhe von maximal 10.000 Euro. Der durchschnittlich ausgeschüttete Förderbetrag lag bislang laut NRW-Finanzministerium bei rund 6500 Euro.

Der FDP-Landtagsabgeordnete Ralf Witzel kritisiert, dass das Programm viel zu wenig bekannt sei. Sein Vorschlag: „Das Finanzamt soll auf dem Grunderwerbsteuerbescheid automatisch den Satz notieren: Falls es sich um selbstgenutztes Wohneigentum handelt, können Sie sich von den gezahlten 6,5 Prozent bei der NRW-Bank 2 Prozent zurückerstatten lassen.“

Die NRW-Bank ist auch weiterhin die Adresse (nrwbank.de), an die sich Antragsteller wenden müssen. Witzel hat aber noch einen anderen Kritikpunkt. In dem noch laufenden Programm ist Bedingung für die Förderung, dass der notarielle Kaufvertrag ab dem 1. Januar 2022 abgeschlossen sein muss. Es gebe aber Fälle, die entsprechend gleich behandelt werden müssten. Ein Beispiel: Der Notarvertrag wurde zwar schon im Jahr 2021 geschlossen, der Erwerber konnte das Haus aber erst nach Januar 2022 errichten. Witzel fragt: „Wenn Wohneigentum ab 2022 gefördert werden soll, warum bekommen Erwerber nichts, die Wohneigentum in 2022 errichten, da sie dann erst die Baugenehmigung bekommen?“  Doch auf seine Frage, ob der Finanzminister die Förderrichtlinien entsprechend flexibilisieren werde, antwortete Minister Marcus Optendrenk nur: „Eine Anpassung der Förderrichtlinie Wohneigentum Nordrhein-Westfalen ist nicht geplant.“

Weitere Eigenheimförderung des Landes ist eher ungewiss

Wie es weitergeht, wenn der Fördertopf leer ist, ist ungewiss. Das Finanzministerium habe in den Landeshausalt 2023 keine neuen Fördermittel mehr eingestellt, sagt Witzel. Und weil er findet, dass die Grunderwerbsteuer „unanständig hoch“ ist, wünscht er sich eine Verstetigung der bisherigen Förderung. Doch das würde jährlich mindestens 300 Millionen Euro kosten. Ob das Land dieses Geld für die Eigenheimförderung ausgeben will, ist freilich eine politische Frage.  Wir erinnern uns: Ende vergangenen Jahres hatte Nordrhein-Westfalen die finanzielle Notlage ausgerufen, um neue Milliardenschulden aufnehmen zu können. Gerade in diesen Zeiten gibt es neben der Eigenheimförderung noch viele andere Bereiche, in denen nach Landesmitteln gerufen wird. Kita-Förderung, Brückensanierung, soziale Zwecke….

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