Radler wollte nicht aussteigen:Wutausbruch kostet 900 Euro

Ein 33-Jähriger sollte im Bahnhof mit seinem Rad den Zug verlassen und wehrte sich vehement dagegen.

Düsseldorf. Tim B. (Name geändert) war auf dem Weg zur Arbeit an der holländischen Grenze. Doch am Hauptbahnhof sollte die Fahrt für den 33-Jährigen zu Ende sein. Denn er hatte sein Fahrrad mitgenommen und sollte wegen Überfüllung der Eurobahn aussteigen. Tim B., der an einer Fortbildungsmaßnahme der Arbeiterwohlfahrt an der holländischen Grenze teilnimmt, weigerte sich standhaft.

So lange, bis die Polizei eingreifen musste und auf dem Bahnsteig ein heilloses Durcheinander herrschte. Am Dienstag hatte er wieder einen Termin in Düsseldorf. Wegen Körperverletzung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte musste er sich vor dem Amtsgericht verantworten.

In Ennepetal war Tim B. mit seinem Rad eingestiegen. Der Zug sei zwar voll gewesen, aber nicht so überfüllt, dass es Probleme mit dem Rad gegeben hätte. Als die Eurobahn im Hauptbahnhof eintraf, sah der Lokführer das anders. Er forderte den 33-Jährigen und einen weiteren Radfahrer auf, den Zug zu verlassen, weil die Fahrgäste nicht genug Platz hätten. Das ist auch in den Geschäftsbedingungen so vorgesehen (siehe Kasten). Doch Tim B. sah das nicht ein, obwohl der Zugführer mit der Polizei drohte.

Als die Beamten der Bundespolizei eintrafen, hatte sich der Mann mit seinem Rad regelrecht verkeilt. „Die anderen Fahrgäste mussten aussteigen, damit wir eingreifen konnten“, berichtete einer der Beamten am Dienstag. Es sei zu einem Durcheinander auf dem Bahnsteig gekommen. Schließlich gelang es den Beamten doch, den renitenten Radler, der sich heftig wehrte und die Polizisten beschimpfte, aus dem Zug zu holen. Doch dann ging die Auseinandersetzung auf dem Bahnsteig weiter. Dabei verletzte der 33-Jährige einen Beamten leicht. Der Polizist trug eine Prellung und eine Schürfwunde davon.

Am Dienstag fühlte sich der Angeklagte weiter ungerecht behandelt: „Ich bin die Strecke schon immer mit dem Rad gefahren und es gab noch nie Probleme.“ Im hinteren Teil des Zuges hätten sich zudem auch noch andere Fahrgäste mit Fahrrädern befunden, die den Zug nicht verlassen mussten. Er räume allerdings ein, dass er etwas gesagt haben könnte, „was nicht ganz in Ordnung war“. Erregt sei er gewesen, weil er Ärger mit seinem Arbeitgeber befürchtete.

Zum Schluss der Verhandlung entschuldigte sich Tim B. schließlich bei den Polizeibeamten. Da er schon vorbestraft ist, wurde der Wutausbruch trotzdem teuer. 900 Euro Geldstrafe lautete das Urteil.

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