Düsseldorfer Wohnungsmarkt Maklerprovision im Test: Vermieter setzen Gesetz um

Mieter dürfen aufatmen, Makler geraten unter Druck. Die WZ ist inkognito auf Wohnungssuche gegangen.

Düsseldorfer Wohnungsmarkt: Maklerprovision im Test: Vermieter setzen Gesetz um
Foto: David Young

Düsseldorf. Gute Zeiten für Mieter. Die Provision für einen Makler müssen sie seit zwei Wochen nur noch zahlen, wenn sie ihn selber bestellt haben. Eigentlich. Denn erste Erfahrungen von Mietern in anderen Städten zeigen, dass einige Makler bestrebt sind, das neue Gesetz zu umgehen. So versuchen sie, doch den Interessenten zum Besteller zu machen, wenn der sich auf ein Wohnungsinserat hin meldet. Die WZ hat nun den Test in Düsseldorf gemacht: Auf der Suche nach einer Zwei-Zimmer-Wohnung und nach Kontakten mit 15 Maklern und zahlreichen Mietinteressenten stießen wir nur in einem Fall auf leichte Ungereimtheiten.

Ein Makler teilte uns am Telefon mit, dass eine günstig wirkende Wohnung nur unter Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins zur Verfügung stünde — was aus der Anzeige allerdings nicht hervorging. Der Makler bot dann an, eine andere Wohnung zu suchen, was den Interessenten zum Besteller gemacht hätte. Diese Konsequenz machte der Makler aber sofort deutlich. In den anderen Fällen der Recherche lief alles unauffällig ab.

Diese Erfahrung machen auch andere Wohnungssuchende. „Bisher habe ich keinen Betrugsversuch erlebt“, bestätigt Andreas Wacht, der uns bei einer Besichtigung in Oberbilk begegnet. Der Familienvater sucht schon seit längerem nach einer Wohnung für seine dreiköpfige Familie. Für ihn ist die neue Regelung erfreulich. „Das ist eine große Erleichterung.“

Genau so sehen das Matthias und Ariann Lange, die wir bei einer offenen Besichtigung in Bilk treffen. Acht Mal sind sie in zehn Jahren umgezogen, manches Mal war eine Provision fällig. Tricksende Makler? „Man kann sich das Geld ja leicht zurückholen“, sagt Lange.

In der Tat kann der Mieter die entrichtete Provision zurückverlangen, wenn der Makler zuvor vom Vermieter beauftragt wurde. Auch mit Geldstrafen von bis zu 25 000 Euro im Falle von Zuwiderhandlungen ist die Gesetzestreue der Immobilienhändler wohl zu erklären.

Dennoch sollten Wohnungssuchende aufmerksam bleiben, rät Claus Nesemann von der Rechtsberatung des Deutschen Mieterbundes: „Es ist noch zu früh für eine genaue Bewertung.“ Er warnt etwa davor, sich bei Wohnungsbesichtigungen per Unterschrift zum Besteller zu erklären, nur damit man in die engere Wahl komme. Solche Tricks könnten sich noch häufen, da die Maklerbranche durch das neue Gesetz unter Druck gerät.

Klaus Rodenkirchen, Vorstand des Rings Deutscher Makler in Düsseldorf, sagt: „Wir befürchten, dass viele Immobilienmakler, die bisher nur auf das Vermietungsgeschäft abzielten, dicht machen können.“ Erste Opfer gibt es laut Johann Fliescher (Haus und Grund) schon. „Einige haben Angestellte und Azubis entlassen müssen. Da geht eine gute Dienstleistung verloren.“

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