Corona-Notbremse Kontaktbeschränkungen gelten jetzt in NRW auch zu Hause

Düsseldorf · Die Corona-Kontaktbeschränkungen der Bundes-Notbremse gelten nun auch in NRW im privaten Raum. Doch in der Praxis wird sich wohl nur wenig ändern.

 Auch die Polizei achtet auf die Einhaltung der Corona-Regeln.

Auch die Polizei achtet auf die Einhaltung der Corona-Regeln.

Foto: dpa/Andreas Arnold

Die verschärften Kontaktbeschränkungen der Bundes-Notbremse gelten auch in Nordrhein-Westfalen in den eigenen vier Wänden. Das stellte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Freitag klar. Das Bundesgesetz regele die Kontaktauflagen auch „klar für den privaten Raum“, sagte Laumann am Freitag.

Das Land werde aber wohl weiterhin die Einhaltung der Regeln im privaten Bereich nicht großflächig kontrollieren. „Ich glaube jetzt nicht, dass wir in Nordrhein-Westfalen in großem Umfange Sonderaktionen machen werden, zu klingeln und zu zählen, wie viele Leute in der Wohnung sind.“

Laut dem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz darf sich ab einer Corona-Wocheninzidenz von 100 höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Für Zusammenkünfte von Ehe- und Lebenspartnern oder zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts gilt die Kontaktbeschränkung nicht. Bei Trauerfeiern nach Todesfällen dürfen bis zu 30 Personen zusammenkommen.

Fast überall in Nordrhein-Westfalen drohen schon bald die verschärften Maßnahmen der bundesweiten Corona-Notbremse. Fast alle Kreise und kreisfreien Städte in NRW lagen am Freitag über der kritischen Corona-Wocheninzidenz von 100, ab der Maßnahmen wie nächtliche Ausgangsbeschränkungen gelten.

Nach Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) bewegten sich am Freitagmorgen nur noch Coesfeld (92,9) und Höxter (73,4) unter der Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen. Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz kletterte auf 181. Die Ruhrgebietsstadt Herne lag sogar über dem Wert von 300. Zahlreiche weitere Städte und Kreise lagen über dem Wert von 200.

Das neue Infektionsschutzgesetz tritt an diesem Freitag in Kraft, in Kreisen und Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 in den vergangenen drei Tagen soll die Bundes-Notbremse ab Samstag automatisch greifen. Das hatte das Bundesinnenministerium in Berlin mitgeteilt.

Die Notbremse sieht unter anderem Ausgangsbeschränkungen von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr vor. Alleine Spazierengehen und Joggen sind bis Mitternacht erlaubt. Präsenzunterricht an Schulen soll ab einer Wocheninzidenz von 165 meist gestoppt werden. Es darf sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Bei Trauerfeiern nach Todesfällen dürfen bis zu 30 Personen zusammenkommen. >>> Alle Regeln der Bundes-Notbremse finden Sie auch hier <<<

Läden dürfen Kunden nur noch empfangen, wenn diese einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Ab einer Inzidenz von 150 soll nur noch das Abholen bestellter Waren möglich sein (Click & Collect). Ausnahmen sind weiterhin unter anderem der Lebensmittelhandel, Drogeriemärkte, Apotheken oder Optiker.

Laumann appellierte an die Menschen, nicht unbedingt notwendige Kontakte in der jetzigen Zeit zu vermeiden. Auf den Intensivstationen lägen inzwischen schwerkranke Menschen im Altern von 30, 40 oder 50 Jahren. „Man soll dieses Virus einfach nicht unterschätzen.“

Hoffnung machte der Minister beim Impftempo. Der Landesminister hält eine Aufhebung der Impfreihenfolge in NRW Anfang Juni für möglich. Voraussetzung sei, dass es mehr Impfstoff gebe, sagte Laumann im WDR 5. Im Juni solle wesentlich mehr Impfstoff ankommen. Eine große Gruppe von chronisch Kranken müsse aber noch geimpft werden. Wenn diese sowie die alten Menschen geimpft seien, könne die Priorisierung aufgehoben werden.

Am Mittwoch hatte Laumann im Gesundheitsausschuss des Landtags gesagt, rund 60 Prozent der Bevölkerung in NRW könne bis Juli geimpft sein. Im Juni müsse das Impfsystem auch für Betriebsärzte geöffnet werden.

Beim Impfstoff Astrazeneca will sich NRW zwar offiziell an die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (StiKO) halten, den Wirkstoff nur an Menschen über 60 Jahre zu verabreichen. Aber wenn ein jüngerer Patient Astrazeneca wolle und der Arzt das für vertretbar halte, „dann ist es auch nicht verboten“, so Laumann. Das sei dann aber eine Absprache zwischen Arzt und Patient. „Ich halte im übrigen Astrazeneca für einen - alles was ich darüber weiß - sehr guten Impfstoff“, sagte Laumann.

In mehreren Bundesländern ist Astrazeneca inzwischen für alle Altersgruppen freigegeben worden. In der Regel soll der Impfstoff in Deutschland wegen sehr seltener Fälle von Blutgerinnseln (Thrombosen) seit dem 31. März eigentlich nur noch bei Menschen ab 60 Jahren eingesetzt werden.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort