NRW-Landtagswahl 2022 Briefwahl-Unterlagen noch nicht verschickt? Was jetzt zu tun ist

Die Briefwahlunterlagen sind noch nicht im Briefkasten gelandet? Keine Sorge, trotzdem gibt es noch eine Möglichkeit, an der Landtagswahl in NRW teilzunehmen.

 Wer sicher gehen möchte, sollte seinen Wahlbrief für die Landtagswahl 2022 in NRW auf den Weg bringen.

Wer sicher gehen möchte, sollte seinen Wahlbrief für die Landtagswahl 2022 in NRW auf den Weg bringen.

Foto: dpa/Oliver Berg

Wenn sie sicher gehen wollen, dass ihre Stimme für die Landtagswahl am kommenden Sonntag auch wirklich zählt, sollten Briefwähler nun nicht mehr den Weg zum Briefkasten wählen. Da mit einem hohen Briefwahlanteil zu rechnen ist, sollte der Wahlbrief möglichst bis zum Mittwoch (11. Mai) in den Briefkasten eingeworfen werden, damit er bei der Kommune rechtzeitig ankommt, hieß es. Die Frist für den Zugang läuft am Sonntag um 18 Uhr ab. Wenn Wahlbriefe verspätet eintreffen, dürfen sie bei der Auszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Landeswahlleiter Wolfgang Schellen gibt aber einen Rat für die allzu Zögerlichen: „Wer den rechtzeitigen Gang zum Briefkasten verpasst hat, kann seinen Wahlbrief auch noch bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr beim Wahlamt an seinem Wohnort abgeben. Kurzentschlossene können sogar noch bis Freitag, 13. Mai 2022, 18 Uhr Briefwahlunterlagen beim Wahlamt ihrer Gemeinde beantragen. „Dann sollte der Antrag unter Beachtung der Öffnungszeiten persönlich im Wahlamt gestellt werden“, empfiehlt der Landeswahlleiter. Die Unterlagen werden in einem solchen Fall direkt im Wahlamt ausgehändigt. Wahlberechtigte können dann in der Regel sofort an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben.

Ausnahmsweise können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr beantragt werden. Voraussetzung ist, dass jemand wegen einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung den Wahlraum am Wahltag nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen aufsuchen kann. Im Bedarfsfall kann eine bevollmächtigte Person die Briefwahlunterlagen beantragen, bei der Gemeinde abholen und den Wahlbrief dort auch wieder bis 18 Uhr abgeben, nachdem die wahlberechtigte Person die Briefwahl ausgeübt hat. Einen solchen Antrag kann auch stellen, wer wahlberechtigt ist und unverschuldet nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurde.

(red)
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