Bürger können bis 24. Mai Briefwahl beantragen

Wer noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, soll sich bis Freitag melden.

 In Lank-Latum können die Unterlagen beantragt werden.

In Lank-Latum können die Unterlagen beantragt werden.

Foto: dpa/Ralf Hirschberger

Nachdem alle Wahlbenachrichtigungen verschickt sind, hält das Wahlamt an der Wittenberger Straße 21 in Lank-Latum in dieser Woche nun auch die Wählerverzeichnisse für die Europawahl zur Einsichtnahme bereit. „Wer der Meinung ist, wahlberechtigt zu sein, bislang aber keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich bis spätestens Freitag, 10. Mai, an uns wenden, damit wir das Wählerverzeichnis noch rechtzeitig überprüfen und gegebenenfalls berichtigen können“, erklärt der Wahlamtsleiter Holger Reith.

Briefwahl kann per Post, Mail, Fax oder persönlich beantragt werden

Wer stattdessen lieber per Post wählen möchte, kann die entsprechenden Unterlagen ab sofort beantragen. Der Antrag auf Erteilung der Briefwahlunterlagen kann schriftlich, per Telefax, E-Mail oder persönlich im Wahlamt in Lank-Latum gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist jedoch nicht zulässig. Briefwahlunterlagen können – mit schriftlicher Vollmacht – auch für eine andere Person beantragt werden. Wer die Briefwahlunterlagen schriftlich beantragen möchte, kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und unterschreiben. Briefwahlanträge können auch vor Ort im Wahlamt abgegeben oder in einem frankierten Umschlag dorthin geschickt werden. „Für die Online-Antragstellung haben wir auf unserer Webseite wieder eine Eingabemaske eingerichtet“, so Holger Reith. „Hier läuft die Briefwahlbeantragung am
bequemsten.“

Bürger, die den Briefwahlantrag persönlich im Wahlamt stellen wollen, sollten Personalausweis und Wahlbenachrichtigung mitbringen. Auf Wunsch werden ihnen die Unterlagen im Wahlamt unmittelbar ausgehändigt. Briefwahlunterlagen können auch von einer anderen Person abgeholt werden, sofern sie hierzu bevollmächtigt ist. Die Vollmacht kann auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erteilt werden. Wichtig: Die Briefwahl kann grundsätzlich nur bis Freitag, 24. Mai, 18 Uhr, beim Wahlamt beantragt werden. Weitere Infos auf der Webseite der Stadt unter www.meerbusch.de.

Das Wahlamt ist geöffnet montags bis freitags von 8 bis 12.30 Uhr geöffnet sowie zusätzlich montags bis mittwochs von 13.30 bis 16 Uhr und donnerstags bis 18 Uhr. Am Samstag, 25. Mai, zudem von 8 bis 12 Uhr sowie am Wahltag selbst, 26. Mai, von 8 bis 18 Uhr. Es ist erreichbar unter Tel. 02150/916-300, Fax 02150/916-39171 sowie per E-Mail: Red

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