Mehr Druck auf Defizitsünder

Die Regeln werden verschärft, damit es künftig kein zweites Griechenland gibt.

<h3 style="text-align: center;">Worum geht es beim verschärften Stabilitätspakt?

Die Schuldenkrise hat gezeigt, dass der Stabilitätspakt bisher in der Not versagt. Euro-Staaten können schnell an den finanziellen Abgrund geraten. Ihnen müssen dann andere - wie Deutschland - mit Milliardenkrediten beispringen. Deshalb sollen die Regeln des Pakts nun so verschärft werden, dass es gar nicht erst zu einem zweiten Fall Griechenland kommt.

Indem sie Euro-Länder früher und härter bestraft, die hohe Defizite und Schulden ansammeln. Bisher ist das zwar schon möglich, aber nur als letztes Mittel. Sind die Länder jedoch erst einmal in Not geraten, dann ist es Unfug, ihnen zusätzliche Lasten aufzubürden. Deshalb setzen die neuen Regeln früher an.

Wenn ein Land hohe Schuldenberge nicht rasch genug zurückfährt, kann die EU-Kommission ein Verfahren eröffnen. Dann muss das Euro-Land ein Pfand hinterlegen, das es allerdings verzinst zurückerhält, sobald es auf den Sparkurs zurückkehrt. Überschreitet ein Euro-Mitglied die Drei-Prozent-Marke beim Defizit, wird eine unverzinsliche Einlage fällig. Und die kann, wenn sich nichts bessert, in eine Geldbuße umgewandelt und einbehalten werden.

Die Zwangseinlage soll 0,2 Prozent der Wirtschaftskraft betragen. Das wären im deutschen Beispiel immerhin mehr als fünf Milliarden Euro.

Bisher muss jeder Schritt von einer klaren Mehrheit der Euro-Länder gebilligt werden. Das hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass eine härtere Gangart gegen einen Defizitsünder blockiert wurde, weil sich einzelne Euro-Staaten gegenseitig schonten. Künftig geht es quasi-automatisch voran. Wer das Verfahren stoppen möchte, muss fast alle auf seine Seite bringen.

Nein. Künftig wird auch die Wettbewerbsfähigkeit überprüft. Euro-Länder, die hohe Defizite (oder hohe Überschüsse) im Handel mit anderen Volkswirtschaften aufbauen oder in denen die Häuserpreise durch die Decke schießen, riskieren eine Strafe - nämlich ein verzinstes Pfand in Höhe von 0,1 Prozent. Allerdings nur, wenn die EU feststellt, dass die Regierung darauf Einfluss nehmen kann.

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