Bewährungsstrafen Gericht: Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar

Bonn · Die als Cum-Ex-Deals bekannte Mehrfacherstattung von Steuern ist nach Ansicht des Landgerichts Bonn eine Straftat.

 Die Angeklagten (3.v.l, und 2.v.r) stehen bzw. sitzen zusammen mit ihren Verteidigern im Landgericht auf der Anklagebank; im Hintergrund Vertreter verschiedener Banken.

Die Angeklagten (3.v.l, und 2.v.r) stehen bzw. sitzen zusammen mit ihren Verteidigern im Landgericht auf der Anklagebank; im Hintergrund Vertreter verschiedener Banken.

Foto: dpa/Oliver Berg

Das hat das Gericht am Mittwoch zum Ende des bundesweit ersten Strafprozesses um die umstrittenen Geschäfte entschieden, indem es die Angeklagten zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt hat. Durch Cum-Ex ist dem deutschen Staat ein Schaden in Milliardenhöhe entstanden.

(dpa)
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