Der Tod kommt via Ramstein US-Drohnenkrieg: Ist Deutschland verantwortlich?

Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster liegen Klagen wegen der Datenweiterleitung über die amerikanische Militärbasis in Ramstein vor. Die Klagen richten sich gegen die Bundesrepublik.

 Ein US-Drohne des Typs Predator.

Ein US-Drohne des Typs Predator.

Foto: dpa/Tsgt Effrain Lopez

Die Meldung ist erst ein paar Tage alt: Die US-Regierung will die Zahl ziviler Opfer bei CIA-Drohnenangriffen auf Terroristen außerhalb von Kriegsgebieten nicht mehr veröffentlichen. Und gerade jetzt verhandelt das Oberverwaltungsgericht Münster über die Drohnenangriffe der USA in Ländern fernab Deutschlands. Da klagt ein Somalier, dessen Vater 2012 bei einem Drohnenangriff getötet wurde. Ebenso wie drei weitere Kläger aus dem Jemen, die 2012 zwei Angehörige verloren.

Deutschland als Klagegegner

Die Klagen richten sich gegen die Bundesrepublik. Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), das die Kläger unterstützt, begründet dies so: Die US-Militärbasis Ramstein (Rheinland-Pfalz) spiele eine zentrale Rolle im US-Drohnenkrieg. Die Datenweiterleitung zur technischen Befehlsweitergabe an die Drohnen laufe über Ramstein.  Zuerst gehen die Daten per Glasfaserkabel aus den USA, wo die Drohnenpiloten sitzen, nach Ramstein. Von dort aus dann per Satellit an die Drohnen im jeweiligen Einsatzgebiet. Ebenso liefen die von den Drohnen gemachten Echtzeitüberwachungsbilder zurück an die Einsatzteams. Die Erdkrümmung mache eine Direktverbindung aus den USA mit den Drohnen im Einsatzgebiet unmöglich. Daher brauche man die Militärbasis in Deutschland, ohne die die Drohnenangriffe zurzeit nicht möglich wären.

Dass der Fall vor dem OVG Münster in NRW verhandelt wird, liegt daran, dass das Bundesverteidigungsministerium als Vertreter der beklagten Bundesrepublik seinen ersten Dienstsitz in Bonn hat.

Wie wird die Klage begründet?

Bei den US-Drohnenangriffen komme es oft zu Fehlschlägen, bei denen Unbeteiligte sterben. Deutschland habe keine geeigneten Maßnahmen getroffen, um die USA zu hindern, ihre Einrichtungen auf deutschem Staatsgebiet für Drohneneinsätze zu nutzen. Die Bundesregierung mache sich am Tod unbeteiligter Zivilisten mitschuldig. Die Kläger fordern die Bundesrepublik auf, die Nutzung von Ramstein zu unterbinden.

Wie sich Deutschland verteidigt

In erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Köln hatte die Bundesregierung argumentiert, es lägen ihr keine gesicherten Erkenntnisse darüber vor, dass die Air Base Ramstein für die Drohneneinsätze genutzt werde. Die US-Regierung habe stets bekundet, dass von Deutschland aus keine Drohnen befehligt oder gesteuert würden und Deutschland nicht Ausgangspunkt der Drohnenangriffe sei. Die USA hätten versichert, dass jedwedes Handeln auf deutschem Boden nach geltendem Recht erfolge. Selbst wenn die Satelliten-Relais-Station  zur Durchführung der Drohneneinsätze genutzt werde, bestünde keine Schutzpflicht, da Deutschland keine rechtliche Grundlage für ein Einschreiten gegen diese Nutzung habe. Deutsche Befugnisse erlaubten keine Kontrolle von Kommunikationsdaten. Es sei nicht Aufgabe Deutschlands, als Weltstaatsanwaltschaft gegenüber anderen souveränen Staaten aufzutreten.

Was sagen die Gerichte?

Das Verwaltungsgericht Köln wollte sich 2015 nicht so weit in den Bereich der Beurteilung außenpolitischer Fragen vorwagen und wies die Klage ab. Die Bundesregierung habe in Konsultationen mit der US-Regierung darauf gedrungen, das die USA  Ramstein nur in einer Weise nutzt, die deutschem Recht und Völkerrecht entspreche. Ob sich das Oberverwaltungsgericht weitergehend einmischen wird, ist zweifelhaft. Eine Entscheidung soll es entgegen ursprünglicher Planung noch nicht am Donnerstag geben.

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