NRW-Landtag Kündigung nach Anzeige - Kupers Ex-Referent wehrt sich

Düsseldorf · Vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf ist am Freitag ein Gütetermin zwischen dem ehemaligen persönlichen Referenten des Landtagspräsidenten André Kuper (CDU) und dem Land NRW gescheitert. Der Ex-Landesbedienstete wehrt sich gegen seine außerordentliche Kündigung.

 Landtagspräsident André Kuper (CDU) hat sich von seinem persönlichen Referenten getrennt.

Landtagspräsident André Kuper (CDU) hat sich von seinem persönlichen Referenten getrennt.

Foto: dpa/Christophe Gateau

Hintergrund ist eine Strafanzeige, die der Referent im vergangenen Oktober gegen Kuper erstattete. Er hielt dem Landtagspräsidenten vor, dieser habe das Präsidialbüro für eine private Reise nach Liechtenstein in Anspruch genommen. Die Staatsanwaltschaft nahm nach den obligatorischen Vorermittlungen aber mangels Anfangsverdacht kein Ermittlungsverfahren auf. Das Land sah in der Anzeige einen schwerwiegenden Loyalitätsbruch und sprach die außerordentliche Kündigung aus. Der Referent habe falsche Tatsachen behauptet und eine interne Klärung des Sachverhalts unterlassen.

Reise des Fördervereins Gartenschaupark Rietberg

Laut Landtagsverwaltung hatte Kuper im August 2018 in seiner Funktion als Vorsitzender des Fördervereins Gartenschaupark Rietberg eine Reise des Vereins nach Würzburg über Liechtenstein und Zürich organisiert und daran teilgenommen. Alle Kosten und die Organisation seien vom Verein selbst übernommen worden. Während der Reise habe es aber zwei protokollarische Termine Kupers in seiner Funktion als Landtagspräsident beim Landtagspräsidenten Liechtenstein und beim Fürsten von Liechtenstein gegeben. Allein diese Termine hat der persönliche Referent im Präsidialbüro des Landtags organisatorisch vorbereitet.

„Jegliche Vorwürfe des persönlichen Referenten sind unrichtig“, erklärte Stephan Malessa, Sprecher des Landtags.

Laut Arbeitsgericht gab das Land zudem an, die Strafanzeige sei unmittelbar auf ein Personalgespräch gefolgt, in dem es um unzureichende Leistungen des Referenten ging. Dieser habe dagegen angegeben, er habe befürchtet, sich ebenfalls strafbar zu machen, indem er an der Organisation der Reise mitgewirkt habe.

Weil die gütliche Einigung gescheitert ist, wurde jetzt vom Arbeitsgericht für den 24. April ein Kammertermin angesetzt. Zeugen sind zu dem Termin nicht geladen.

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