Klage abgewiesen: Steuereinnahmen müssen nicht neu verteilt werden

Das Gemeindefinanzierungsgesetz von 2011 ist verfassungskonform. Das NRW-Verfassungsgericht wies eine Klage vieler Gemeinden ab, die sich bei der Verteilung benachteiligt sehen.

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Münster (dpa). Das Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 ist verfassungskonform. Eine Klage von 60 meist ländlichen Gemeinden gegen das Gesetz hat der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof am Dienstag abgewiesen. Die Verfassungsrichter konnten beim Gesetzgeber keine offensichtlichen Fehler entdecken. Die klagenden Kommunen sahen sich bei der Verteilung der Steuergelder benachteiligt. Nach ihrer Ansicht hatte es der Gesetzgeber versäumt, den konkreten kommunalen Finanzbedarf zu ermitteln und den Finanzausgleich entsprechend anzupassen. Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Ricarda Brandts, widersprach dem in der Urteilsbegründung. „Die Höhe der Finanzausgleichsmasse ist vom Land vertretbar bemessen worden“, sagte Brandts. (Az.: VerfGH 14/11 und VerfGH 9/12).

Vertreter der Kommunen zeigten sich nach der Urteilsbegründung enttäuscht. Lüdinghausens Bürgermeister Richard Borgmann (CDU) verwies auf die noch anstehenden Klagen für die Jahre 2012 und 2013. „Ich habe noch Hoffnung, was diese Entscheidungen angeht. Vielleicht sieht das Gericht ja wie wir, dass das Land in den Jahren 2012 und 2013 den Ermessensspielraum deutlich überschritten hat“, sagte Borgmann nach dem Urteil.

Für das Jahr 2011 hatte der Verfassungsgerichtshof in diesem Punkt allerdings nichts zu kritisieren. „Der den Kommunen nach Artikel 79 der Landesverfassung gewährte Finanzausgleich steht unter dem Vorbehalt der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landes“, erklärte Brandts in der Urteilsbegründung. Weder aus der Landesverfassung noch aus dem Grundgesetz ergebe sich die Pflicht zur Gewährung einer Mindestfinanzausstattung im Sinne einer absoluten Untergrenze, sagte Brandts und verwies auf die angespannte Finanzlage des Landes.

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