Ministerium: Grundfreibetrag muss auf 8352 Euro steigen

Berlin (dpa) - Arbeitnehmer können ab 2013 auf weitere Steuerentlastungen hoffen - unabhängig vom Erfolg der schwarz-gelben Koalitionspläne.

Denn der steuerliche Grundfreibetrag muss nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums in zwei Stufen bis 2014 angehoben werden: um voraussichtlich insgesamt 348 Euro auf 8352 Euro im Jahr. Damit hätten Arbeitnehmer mehr Geld in der Tasche, da der Fiskus erst bei Einkommen über dem Grundfreibetrag Steuern abzieht.

Nach den am Donnerstag bekanntgewordenen Zahlen müsste der steuerliche Grundfreibetrag im nächsten Jahr von derzeit 8004 Euro auf zunächst 8124 Euro angehoben werden. Im Folgejahr wäre nach den Daten, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen, eine weitere Anhebung fällig. Die Zahlen wurden vorgelegt im Vorgriff auf den neuen Existenzminimumbericht, der zur Jahreswende erwartet wird.

Die aktuellen Daten untermauern aus Sicht des Finanzministeriums, dass der bestehende Grundfreibetrag ab 2013 nicht mehr ausreicht, um das Existenzminimum - wie verfassungsrechtlich geboten - steuerlich freizustellen. Union und FDP wollen ihn als Teil ihrer Steuerpläne zum Abbau der „kalten Progression“ in zwei Stufen anheben - um 350 Euro auf 8354 Euro im Jahr. Hinzu kommt ein anderer Tarifverlauf, damit die Steuersätze erst bei einem höheren Einkommen greifen.

Das Entlastungspaket insgesamt im Volumen von 6,1 Milliarden Euro im Jahr stößt in den Ländern bisher aber auf erbitterten Widerstand. Zumindest eine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages würden zwar auch SPD und Grüne im Bundesrat mittragen. Sie wollen davor aber zunächst den aktuellen 9. Existenzminimumbericht abwarten. SPD, Grüne und Linke halten die Koalitionspläne für sozial unausgewogen und fordern im Gegenzug auch höhere Steuersätze für Top-Verdiener.

Der steuerliche Grundfreibetrag stellt sicher, dass der Anteil des Einkommens, der für den Lebensunterhalt absolut notwendig ist (Existenzminimum), nicht mit Steuern belastet wird. Jeder Bürger hat also ein Recht darauf, das Existenzminimum für sich und seine Kinder aus unversteuertem Einkommen zu bestreiten. Steigen die Kosten, müssen die Freibeträge ebenfalls angehoben werden. Das Existenzminimum ist nicht nur für jeden Steuerzahler wichtig, sondern auch für Langzeitarbeitslose und andere Bedürftige.

Im Existenzminimumbericht untersucht die Regierung alle zwei Jahre, wie sich die Kosten für Ernährung, Kleidung, Hausrat, Miete und Heizung entwickelt haben. Die Ausgaben für diesen Mindestbedarf sind nach dem Grundgesetz vor dem Zugriff des Fiskus geschützt.

Für Arbeitnehmer und Ehepartner gibt es den Grundfreibetrag von derzeit je 8004 Euro. Für jeden darüber hinaus verdienten Euro ist mit steigenden Tarifen ein eigener, höherer Steuersatz fällig. Der verfassungsrechtliche Anspruch auf ein steuerfreies Existenzminimum auch der Kinder wird durch Freibeträge oder das Kindergeld umgesetzt.

Auf Basis der Entwicklung von Preisen sowie Nettolöhnen und -gehältern rechnet das Ministerium mit einem Plus zum 1. Januar 2013 von 2,1 Prozent und zum 1. Januar 2014 von 2 Prozent. Der für den Grundfreibetrag maßgebliche Regelsatz eines alleinstehenden Erwachsenen von monatlich 374 Euro werde daher voraussichtlich 2013 auf 382 und 2014 auf 390 Euro stiegen. Damit können auch die mehr als sechs Millionen Hartz-IV-Empfänger 2013/14 auf mehr Geld hoffen. Der volle Hartz-IV-Regelsatz für Singles liegt derzeit bei 374 Euro. Auch bei Unterkunfts- und Heizkosten wird ein Plus unterstellt.

Mehrere Bundesländer pochen auf eine weitere Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags sowie zusätzliche Steuervereinfachungen. In einem Elf-Punkte-Plan schlagen Hessen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Bremen eine Erhöhung um weitere 150 Euro auf dann 1150 Euro im Jahr vor. Eine mögliche Einigung der Länder über das Maßnahmepaket wird aber erst bis Ende Mai/Anfang Juni erwartet. Die Länder hatten schon im Oktober mehrere Vorschläge vorgelegt.

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