Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen verfassungswidrig

Karlsruhe (dpa) - Kleine Parteien haben schon bei der Europawahl im Mai größere Chancen auf den Einzug ins Parlament. Das Bundesverfassungsgericht hat die Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen ersatzlos gestrichen.

Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen verfassungswidrig
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Die Sperrklausel verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien, heißt es in dem Urteil.

CDU/CSU, SPD und die Grünen warnten nach der Entscheidung vor einer Zersplitterung des EU-Parlaments. Zahlreiche Kleinparteien sprachen von einer Stärkung der europäischen Demokratie. Auch die Linke äußerte sich positiv. Sie hatte im Juni im Bundestag gegen die Drei-Prozent-Hürde gestimmt. Die Karlsruher Entscheidung hat keine absehbaren Auswirkungen auf das Wahlrecht bei Bundestags- und Landtagswahlen.

EU-Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) bedauerte die Entscheidung. „Ich nehme diese Entscheidung mit Respekt entgegen, auch wenn ich mir ein anderes Ergebnis gewünscht hätte“, teilte er mit. Die demokratischen Parteien seien nun noch mehr gefordert, einen engagierten Wahlkampf zu führen. „Jetzt kommt es darauf an, dass wir für die Europawahl im Mai so mobilisieren, dass möglichst keine extremistischen Parteien ins Europaparlament einziehen.“

An den Vorbereitungen für die Europawahl im Mai ändere das Urteil nichts, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) in Berlin. „Das Wahlrecht muss bis dahin nicht geändert werden.“

Die Stimme jedes Wählers müsse grundsätzlich denselben Zählwert und die gleiche Erfolgschance haben, urteilten die Richter. „Alle Wähler sollen mit der Stimme, die sie abgeben, den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis haben.“ Außerdem müsse jede Partei dem Grundgesetz zufolge bei der Verteilung der Sitze die gleichen Chancen haben. Ausnahmen seien nur durch gewichtige Gründe zu rechtfertigen. Diese sahen die Richter hier nicht.

Das Verfassungsgericht hatte bereits 2011 die damals geltende Fünf-Prozent-Klausel bei den Europawahlen gekippt. Im vergangenen Jahr beschloss der Bundestag als Reaktion darauf die Drei-Prozent-Klausel. Dagegen hatten 19 Gruppierungen geklagt - von der Piratenpartei über die Freien Wähler bis zur rechtsextremen NPD.

Im Mittelpunkt des jetzigen Urteils stand wie 2011 die Frage, ob die Funktionsfähigkeit des Parlaments nur mit Sperrklausel aufrecht erhalten werden kann. „Das ist nach Auffassung des Senats nicht der Fall“, sagte Voßkuhle. Zwar könne sich das in Zukunft ändern - etwa, wenn das Europaparlament ähnlich wie der Bundestag eine stabile Mehrheit für Wahl und Unterstützung einer Regierung brauche. Eine solche Entwicklung stecke beim EU-Parlament jedoch noch in den Anfängen.

Drei der acht Richter stimmten gegen die Entscheidung. Der Verfassungsrichter und ehemalige saarländische CDU-Ministerpräsident Peter Müller kritisierte, dass die Senatsmehrheit zu hohe Anforderungen an die Begründung von Sperrklauseln stelle. Die Entscheidung führe „zur Hinnahme des Risikos einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments jedenfalls für die Dauer einer Legislaturperiode“.

Das Europäische Parlament hat derzeit 766 Mitglieder. Sie werden alle fünf Jahre von den Wahlberechtigten der 28 EU-Mitgliedstaaten gewählt. Aus Deutschland sind derzeit 99 Abgeordnete gewählt, ab Mai werden es 96 sein. Bei Europawahlen kann jeder Mitgliedstaat die Details des Wahlrechts selbst regeln.

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