Kampf gegen Mutationen : Einreisesperren sollen Virusmutanten ausbremsen: Diese Länder sind betroffen
Deutschland hat seit Mitternacht eine weitreichende Einreisesperre verhängt. Es geht um Länder, in denen sich besonders ansteckende Varianten des Coronavirus stark ausgebreitet haben.
Für Länder, in denen sich besonders ansteckende Varianten des Coronavirus stark ausgebreitet haben, gilt in Deutschland ab Samstag eine weitreichende Einreisesperre. Das Kabinett beschloss am Freitag ein Beförderungsverbot für Fluggesellschaften, Bahn-, Bus- und Schiffsunternehmen bis zum 17. Februar, das aber zahlreiche Ausnahmen unter anderem für alle Deutschen und in Deutschland lebenden Ausländer sowie für Transitpassagiere und den Warenverkehr vorsieht, wie das Bundesinnenministerium der Deutschen Presse-Agentur auf Nachfrage bestätigte.
Deutschland verhängt Corona-Einreisesperre: Großbritannien und weitere Länder sind betroffen
Betroffen sind zunächst Großbritannien, Irland, Portugal, Südafrika und Brasilien, ab Sonntag auch die kleinen afrikanischen Staaten Lesotho und Estwani.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte die Einreisesperre bereits am Donnerstag angekündigt. Sie betrifft vor allem die Fluggesellschaften. Alleine Lufthansa bietet derzeit 55 Hin- und Rückflüge pro Woche in die betroffenen Länder an. Wegen der zahlreichen Ausnahmeregeln dürften aber nicht alle gestrichen werden.
Neben den genannten Ausnahmen gibt es noch weitere. Die Beförderung von medizinischem Personal, Ambulanzflüge, der Organtransport und die Beförderung „aus dringenden humanitären Gründen“ sind weiter erlaubt. Auch Transitpassagiere dürfen weiter in Deutschland landen, und Crews von Luftfahrzeugen und Schiffen dürfen ebenfalls einreisen.
Die Bundesregierung hatte die Einreise nach Deutschland bereits in den letzten Wochen und Monaten Schritt für Schritt erschwert. Rund 160 der knapp 200 Länder weltweit sind inzwischen in eine von drei Corona-Risikokategorien eingestuft. Für die niedrigste gilt eine Testpflicht spätestens 48 Stunden nach Einreise und eine zehntägige Quarantänepflicht, von der man sich nach fünf Tagen durch einen zweiten negativen Test befreien kann.