Sektenguru Shanti: Achteinhalb Jahre Haft beantragt

München (dpa). Im Münchner Prozess gegen den Sektenguru Oliver Shanti hat die Staatsanwaltschaft am Freitag achteinhalb Jahre Haft wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen beantragt.

Die Anklagebehörde hält nach der Beweisaufnahme 77 Fälle von sexuellem Missbrauch in den Jahren 1985 bis 1998 für erwiesen.

Opfer seien vier Jungen und ein Mädchen gewesen. Nach den Plädoyers der Verteidigung wollte das Gericht noch am Freitagnachmittag sein Urteil sprechen. Shanti hatte wenige Fälle sexuellen Missbrauchs an Jungen zugegeben. Ein Gutachter hatte den 61-Jährigen für voll schuldfähig erklärt.

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