Angriff in Chemnitz Ermittler nehmen mutmaßliche Rechtsterroristen fest

Karlsruhe · Ermittler haben sechs Männer festgenommen, die eine rechtsterroristische Vereinigung mit dem Namen „Revolution Chemnitz“ gegründet haben sollen. Die Gruppe soll bereits einen brutalen Angriff verübt haben.

In Sachsen und Bayern sind sechs Männer festgenommen worden, die die rechtsterroristische Vereinigung „Revolution Chemnitz“ gegründet haben sollen. Das teilte die Bundesstaatsanwaltschaft am Montag mit.

Nach bisherigen Erkenntnissen sollen die Beschuldigten (zwischen 20 und 30 Jahre alt) der Hooligan-, Skinhead- und Neonazi-Szene im Raum Chemnitz angehören. Sie sollen sich als führende Personen in der rechtsextremistischen Szene Sachsens verstanden haben. Spätestens am 11. September sollen sie sich zur Gruppierung „Revolution Chemnitz“ zusammengeschlossen haben.

Der 31-jährige Christian K. soll dabei eine zentrale Führungsposition übernommen haben, heißt es in einer Mitteilung der Bundesstaatsanwaltschaft. Er war den Angaben zufolge bereits am 14. September festgenommen worden.

Gruppe soll Anschläge geplant haben

Nach den bisherigen Ermittlungen verfolgen die Beschuldigten auf der Grundlage ihrer rechtsextremistischen Gesinnung ein „revolutionäres“, auf die Überwindung des demokratischen Rechtsstaates gerichtetes Ziel.

Dafür sollen sie „gewalttätige Angriffe“ und „bewaffnete Anschläge“ auf Ausländer und politisch Andersdenkende geplant haben. Außerdem sollen sie versucht haben, an halbautomatische Schusswaffen zu kommen.

Männer soll einen Angriff auf Ausländer in Chemnitz verübt haben

Bereits am 14. September sollen die Beschuldigten Sten E., Christian K., Martin H., Marcel W. und Sven W. bewaffnet mit Glasflaschen, Quarzhandschuhen und einem Elektroimpulsgerät gemeinsam mit weiteren gewaltbereiten Anhängern anderer rechtsextremer Gruppen auf der Schlossteichinsel in Chemnitz mehrere ausländische Mitbürger angegriffen und verletzt haben, heißt es in der Mitteilung weiter.

Der Übergriff sollte den Ermittlungen zufolge ein „Probelauf“ für ein von den Beschuldigten für den 3. Oktober 2018 geplantes, in seinen Einzelheiten aber noch nicht näher aufgeklärtes Geschehen sein.

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