Doppelmord in Hassels: Auftragskiller zu lebenslanger Haft verurteilt

Als Paketbote dringt ein Killer in ein Düsseldorfer Mehrfamilienhaus ein. Er ermordet einen hochbetagten Pensionär und dessen Tochter mit Kopfschüssen aus einer Schalldämpfer-Pistole. Eineinhalb Jahre später fällt das Urteil.

Düsseldorf (dpa). Ein braver Junge kauert mit hängenden Schultern auf der Anklagebank und entschuldigt sich verlegen. Im Fernsehen sehen Auftragskiller anders aus. Das Düsseldorfer Landgericht verurteilt den 23-Jährigen am Dienstag als jenen Mann, der vor eineinhalb Jahren in der Landeshauptstadt einen besonders kaltblütigen Doppelmord begangen hat, zu lebenslanger Haft.

Der Vorsitzende Richter Rudolf Wolf spricht den Drogenabhängigen wegen zweifachen heimtückischen Mordes schuldig. Dem jungen Heroinabhängigen war seine Bekanntschaft zu einem osthessischen Bordellbesitzer zum Verhängnis geworden. Der habe ihn unter einem Vorwand beauftragt, die beiden völlig unbescholtenen Düsseldorfer zu erschießen.

Es handelte sich um den Stiefvater (82) und die Stiefschwester (39) des Rotlichtbosses. Und es ging den Ermittlern zufolge darum, dessen Enterbung zu verhindern. Die hatte die vermögende Familie angestrebt, nachdem sie erfahren hatte, dass der 57-Jährige im osthessischen Burghaun im Haus der Familie Prostituierte anschaffen ließ. Es ging um eine knappe Million Euro.

Der junge Junkie wurde zum willigen Helfer. Der ehemalige Sonderschüler sei „schwach begabt und sozial früh gescheitert“, so der Richter. Seine einzigen Erfolgserlebnisse habe er in der Hooligan-Szene gesammelt. Der in jeder Hinsicht überlegene Bordellchef habe einen entsprechend starken Einfluss auf ihn gehabt. Beide waren, so das Gericht, am 17. Juni 2010 nach Düsseldorf gefahren.

Der damals 22-Jährige hatte sich als Paketbote ausgegeben und den Opfern wie befohlen mit einer Schalldämpfer-Pistole jeweils zwei Mal in den Kopf geschossen. Die Waffe musste er nach jedem Schuss einzeln nachladen. Zuvor hatte er seine Opfer gezwungen, sich gegenseitig zu fesseln und die Münder mit Klebeband zuzukleben. „Das war eine Hinrichtung“, sagte ein Polizeisprecher seinerzeit.

In einem Versteck in der Wohnung blieben dabei Wertpapiere, Bargeld und Edelmetallbarren im Gesamtwert von 150 000 Euro unangetastet. Ein Polizist in der Leitstelle der Düsseldorfer Polizei war ohne es zu ahnen Zeuge des brutalen Verbrechens geworden. Denn die 39-jährige Stiefschwester hatte mit ihrem Handy noch den Notruf wählen, aber nichts mehr sagen können.

Erst Wochen später hatten Spezialisten aus den Geräuschen des Mitschnitts die Stimme des Killers herausfiltern können. Sein Dialekt brachte die Mordkommission mit auf die richtige Spur. Die leibliche Mutter des Bordellbesitzers erinnerte sich später, dass sich ihr Sohn einige Tage vor der Tat erkundigt hatte, wann denn bei der Familie in Düsseldorf die Post zugestellt werde.

Die Frage habe sie gewundert, weil ihr Sohn nie etwas geschickt habe. Als einzige Überlebende wurde die 82-Jährige unter Polizeischutz gestellt. Ihr Sohn Detlef W. wird monatelang überwacht, sein Telefon abgehört. Eines Tages verplappert er sich. Der 23-Jährige hatte durch seine Anwältinnen ein Geständnis abgelegt.

Die Verteidigerinnen hatten auf Totschlag plädiert und im Gegenzug für das Geständnis vergeblich die Anwendung der Kronzeugen-Regelung gefordert. Der Bordellchef habe ihrem Mandanten damit gedroht, seiner Familie etwas anzutun, wenn er die Morde nicht ausführe.

Die Verteidigung kündigten am Dienstag an, gegen das Urteil in die Revision zu ziehen. Das Verfahren gegen den Bordellchef als mutmaßlichem Drahtzieher des Doppelmordes war wegen Komplikationen nach einer Herzoperation abgetrennt worden. Der 57-Jährige hat bislang bestritten, Drahtzieher der Morde zu sein.

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