Nachgefragt Warum brennt das Licht im Wuppertaler Jobcenter noch um 3.50 Uhr?

Oberbarmen · Die Wuppertalerin Christine Schwertfeger ärgert die vermeintliche Steuergeldverschwendung. Doch das Jobcenter hat eine einfache Erklärung für das brennende Licht in der Nacht.

 Christine Schwertfeger vor dem hell beleuchteten Jobcenter.

Christine Schwertfeger vor dem hell beleuchteten Jobcenter.

Foto: ANNA SCHWARTZ

Für Christine Schwertfeger aus Oberbarmen-Schwarzbach ist es ein Unding, die Räume des Jobcenters in der Straße Schwarzbach hell erleuchtet zu sehen – auch wenn sich, so ist sie sich sicher, kein Mitarbeiter mehr darin aufhält. Denn sie sieht aus dem Fenster ihres Wohnhauses schräg gegenüber der Einrichtung auch schon mal spät in der Nacht das Licht dort brennen – einmal auch um 3.50 Uhr, wie sie der WZ erzählt. Auch am Wochenende sei das Licht eingeschaltet. Christine Schwertfeger kann sich nicht vorstellen, dass zu solchen Zeiten noch Mitarbeiter im Büro beschäftigt sind und Akten abarbeiten.

„Ich ärgere mich darüber, wie unsere Gelder verschwendet werden“, prangert sie gegenüber unserer Zeitung an und möchte ihre Beobachtung öffentlich machen. Denn das Brennenlassen des Lichts sei auch im Hinblick auf die Preissteigerungen nicht tragbar für die Steuerzahler, meint sie. „Die Damen und Herren, die das Licht brennen lassen, müssen das ja nicht aus eigener Tasche bezahlen.“ So könne es nicht weitergehen, sagt Christine Schwertfeger.

Nachgefragt bei Andreas Kletzander vom Vorstand des Jobcenters Wuppertal, was es mit den brennenden Lichtern in der Einrichtung auf sich hat, erklärte dieser, dass im Gebäude die Etagen drei bis fünf noch nicht bezogen seien und seit einigen Monaten umgebaut werden. „Die Handwerker arbeiten teilweise auch außerhalb normaler Bürozeiten“, erklärt er. „Wenn nach Verlassen der Baustelle das Licht nicht ausgeschaltet wird, so haben wir da­rauf keinen Einfluss. Wir ziehen erst Anfang 2022 in die neuen Etagen ein und bis dahin zahlen wir keine Miete, keine Nebenkosten und haben auch kein Schlüsselrecht.“

Ebenso wenig habe das Jobcenter Einfluss auf die Eingangsbeleuchtung im Außenbereich, über die der Zugang zur Baustelle erfolge. „Wir werden aber den Vermieter darauf hinweisen, dass das Licht auch nachts brennt“, so Kletzander. mli

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