Staatsanwaltschaft hat Gutachten angefordert Tod in Wuppertaler Polizeigewahrsam: Familie hat zweite Obduktion beauftragt

Wuppertal · Eine Organisation macht der Staatsanwaltschaft Vorwürfe, sie sieht einen Widerspruch der Aussagen. Die Behörde hat das Gutachten beim Anwalt der Familie angefordert.

 Nach dem Tod des 25-Jährigen gab es eine Demonstration.

Nach dem Tod des 25-Jährigen gab es eine Demonstration.

Foto: Fries, Stefan (fri)

Die Organisation „Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und Migranten“ erhebt auf ihrer Internetseite Vorwürfe gegen die Wuppertaler Staatsanwaltschaft. Aussagen der Behörde seien „wissenschaftlich widerlegt“, sie habe „mit voreiligen Schlüssen und Behauptungen die öffentliche Meinung in die Irre geführt“.

Es geht um den Tod eines 25-Jährigen in Polizeigewahrsam Anfang November 2021. Seine Schwester erstattete Anzeige gegen die Beamten. Am 13. Januar informierte die Staatsanwaltschaft, dass sie kein Ermittlungsverfahren einleitet, es lägen keine zureichenden Anhaltspunkte für eine Straftat vor. Bei der Auswertung der Blut- und Urinproben seien Rückstände von Cannabisprodukten, Amphetamin und Kokain nachgewiesen worden. Die genaue Todesursache stehe noch immer nicht eindeutig fest, nahe liege nach dem Obduktionsbericht eine natürliche Todesursache, „die durch ein krankhaft vergrößertes Herz und ggf. die Einnahme von Drogen begründet ist“, ein Tod durch Gewaltausübung der Polizisten könne durch das Ergebnis der Obduktion ausgeschlossen werden.

Die Organisation Karawane schreibt nun, dass die Familie des 25-Jährigen selbst eine weitere Obduktion in Auftrag gegeben habe. Die festgestellten Substanzen seien in so geringer Konzentration vorhanden, dass sie den Tod nicht erklären könnten, zahlreiche Verletzungen würfen weitere Fragen auf.

Im Internet stehen nun verschiedene Interpretationen dieser Aussagen. Auf der einen Seite sieht die Organisation Karawane einen Widerspruch zu den Ergebnissen der ersten Obduktion und fordert eine Richtigstellung der Staatsanwaltschaft, auf der anderen Seite steht die Interpretation einer Übereinstimmung.

„Wir haben mit dem Anwalt der Familie Kontakt aufgenommen, ob wir das Gutachten einsehen können“, sagt Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert. Die Organisation hat den Beitrag am 12. April veröffentlicht, am 13. April habe die Behörde Kontakt zum Anwalt der Familie aufgenommen, der am selben Tag geantwortet habe. Um das Gutachten weiterzuleiten, müsste die Familie ihn von der Verschwiegenheitspflicht entbinden. Bisher liege es der Staatsanwaltschaft nicht vor.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort