Stall-Bau: Petitions-Ausschuss des Landtags kritisiert die Stadt

Ministerium: Baugenehmigung am Fettenberger Weg ist korrekt. Ausschuss erwartet „strengste Überwachung“ aller weiteren Bauarbeiten.

Dönberg. Die umstrittene Anlage für 14.940 Legehennen am Fettenberger Weg ist "baurechtlich korrekt genehmigt worden". Zu diesem Schluss kommt das NRW-Ministerium für Bauen und Verkehr in Düsseldorf. Das geht aus einem Schreiben des Landtagspräsidiums an den Bürgerverein Naturlandschaftschutz Deilbachtal hervor: Demnach hat sich der Petitions-Ausschuss mit der Eingabe der Hühnerstallgegner befasst, die im März 2009 nach Düsseldorf geschickt worden ist.

Wörtlich heißt es im Schreiben, dass der Ausschuss von den Behörden "die strengste Überwachung" und gegebenenfalls "entsprechende Sanktionen" erwarte, sollte der Anlagenbetreiber sich nicht an die Vorschriften halten. Hintergrund sei dessen "immer wieder nachgewiesene Missachtung rechtlicher Vorgaben."

Auch müssten "die Aufsichtsbehörden "zudem aus ihrer reaktiven Rolle heraustreten" und "dafür Sorge tragen, dass keine weiteren Gesetzesverstöße durch den Betreiber erfolgen können. Ob es dabei ein richtiges Signal ist, städtisches Eigentum zur Realisierung einer Massentieranlage an den Betreiber zu veräußern, stellt der Ausschuss in Frage."

Außerdem sei zu beobachten, so der Petitions-Ausschuss, dass privilegierte, landwirtschaftliche Bauvorhaben in Außenbereichen zunehmend dazu genutzt würden, agrarindustrielle Anlagen wie am Dönberg zu errichten.

Während der Bürgerverein sich bestätigt sieht, weist die Stadt Wuppertal die Kritik zurück: "Das Bauvorhaben wird regelmäßig durch die Bauüberwachung der Stadt kontrolliert", sagt Stadt-Sprecherin Martina Eckermann. "Hinweisen der Bürger-Initiative wurde und wird dabei immer kurzfristig nachgegangen." Die Äußerung, dass städtisches Eigentum zur Realisierung einer Massentieranlage veräußert werde, sei nicht richtig: "Das Bauvorhaben lässt sich ausdrücklich auch ohne Inanspruchnahme des städtischen Grundstücks realisieren." Die besagte Fläche ermögliche aber, "anstelle einer Stützmauer zur Absicherung des Geländes eine Böschung anzulegen. Mit der Anzahl der Hühner, die auf der Anlage gehalten werden können, hat der Verkauf des Grundstücks überhaupt nichts zu tun."

Die Stadt habe - auch auf Grundlage des Ratbeschlusses - "natürlich ein grundsätzliches Interesse" daran, "sich von nicht benötigtem Grundbesitz zu trennen, erst recht von solchen Splitterparzellen. Insofern liegt der Verkauf ausdrücklich auch im Interesse der Stadt." Das Schreiben aus dem Landtag verdeutlicht nicht zuletzt, dass erst ab einer Zahl von 15000 Legehennen eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist - diese Marke wird am Dönberg um nur 60 Tiere unterschritten.

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