Auf dem Kinderbauernhof in Neuss Stadt bestreitet Vorwurf der Tierquälerei

Selikum · Damwild-Abschuss auf Kinderbauernhof: „Aktion Partei für Tierschutz“ übt Kritik.

. Die „Aktion Partei für Tierschutz“ hat Anzeige wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen das Bundesjagdgesetz auf dem Gelände des Kinderbauernhofs Selikum erstattet: Das teilte die Partei jetzt auf ihrer Facebook-Seite mit. Die Polizei bestätigte ebenfalls den Eingang einer Online-Anzeige.

Der Vorwurf: Am vergangenen Samstag sei Damwild auf dem Gelände in Selikum geschossen worden. Eines der Tiere sei jedoch nicht sofort getötet worden, sondern soll zunächst schwer verletzt an einem Zaun „dahingesiecht“ sein, bis es schließlich doch nach mehreren Versuchen getötet worden sein soll. Die Partei beruft sich auf einen nicht genannten Zeugen und zitiert Paragraf 22a des Bundesjagdgesetzes, das besagt.: „Um ein krankgeschossenes Wild vor vermeidbaren Schmerzen oder Leiden zu bewahren, ist dieses unverzüglich zu erlegen; das gleiche gilt für schwerkrankes Wild, es sei denn, dass es genügt und möglich ist, es zu fangen und zu versorgen.“

Wie die Stadt Neuss auf Nachfrage mitteilte, müssen sogenannte Damwild-Entnahmen per Abschuss im Wildgehege regelmäßig erfolgen – aus Gründen des Tierschutzes. „Genauso verfahren alle Tiergehege und Zoos, wenn sich die Tiere vermehren, sie also artgerecht in großen Außengeländen gehalten werden. Das Tierwohl und der Tierschutzgedanke stehen nämlich für den Kinderbauernhof an oberster Stelle und ist das größte Bestreben aller“, so Pressereferentin Nicole Bungert. Sinn und Zweck solcher Maßnahmen seien die Bestandregulierung, Überpopulation und Inzucht zu vermeiden sowie den Infektionsdruck zu verringern, Krankheiten im Griff zu haben und die Tiere gesund zu halten. „Vor dem Eingriff kommt das Veterinäramt vorbei, beschaut die Tiere und legt fest, wie viele Tiere entnommen werden“, so Bungert.

(jasi)
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