Unerlaubter Disko-Betrieb?

Das Ordnungsamt kontrolliert Lokale, die im Verdacht stehen, gegen die Vorschriften zu verstoßen.

Mönchengladbach. Das Ordnungsamt nimmt die Gaststätten der Altstadt ins Visier. Am vergangenen Wochenende haben Ordnungshüter sieben Lokale am Alten Markt und an der Waldhausener Straße kontrolliert, die im Verdacht des unerlaubten Diskobetriebs stehen, obwohl sie nur eine Konzession für Ausschank besitzen. „Dazu gab es konkrete Hinweise“, sagt Wolfgang Speen, Pressesprecher der Stadt. Bestätigt habe sich der Verdacht allerdings in keinem der Fälle. Im Ordnungsamt geht man davon aus, dass die Kontrolleure bereits erwartet wurden. Womöglich, weil das Amt vergangene Woche bereits einem Hinweis nachgegangen war. Daraufhin hatten zwei Wirte unterschrieben, dass sie den Disko-Betrieb unterlassen.

Eine Konzession als Gastronomiebetrieb unterscheide sich von der für eine Disko durch höhere Auflagen, was Brand- und Lärmschutz angehe, erklärt Speen. Welche Voraussetzungen genau erfüllt sein müssten, hänge aber von den jeweiligen Räumen ab. Allerdings spreche man bei einer Personenzahl von mehr als 200 von einer Versammlungsstätte, für die es mehr bedürfe als eine Gaststätten-Konzession. Betriebe, die wiederholt gegen die Vorschriften verstoßen, haben Bußgelder oder bei permanenten Verstößen auch die Schließung zu erwarten.

Den Gaststätten stehen weitere Kontrollen ins Haus. „Wir wollen die Altstadt nicht zerschlagen, sondern müssen aus Sicherheitsgründen darauf achten, dass der Spielraum der jeweiligen Konzession eingehalten wird und die Anwohner zudem nicht derart belästigt werden, wie es derzeit der Fall ist“, sagt Reinhold Gerhards, Leiter des Ordnungsamtes.

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