Regeln für Reklame in Rheydt

Satzung unterteilt Stadtteil in vier Werbezonen.

Für Rheydt soll eine Werbeanlagensatzung entworfen werden.

Für Rheydt soll eine Werbeanlagensatzung entworfen werden.

Foto: Jörg Knappe

Mönchengladbach. Fette Reklame in knalligen Farben und Buchstaben, platziert in riesigen an die Hauswand montierten Leuchtkästen, die auch noch grelles Licht verbreiten. Solche Werbung gibt es auch an den Fassaden von Händlern in der Rheydter Innenstadt. Wenn es nach der Verwaltung geht, soll sich das bald ändern.

Sie hat von der Politik den Auftrag bekommen, eine Werbeanlagensatzung zu entwerfen, in der steht, was erlaubt ist. Ein Entwurf des dafür vorgesehenen Gestaltungs- und Modernisierungshandbuchs wurde gestern im Bauausschuss vorgestellt.

Demnach soll die Rheydter Innenstadt in vier Gestaltungsbereiche aufgeteilt werden. Zur Zone A gehört der Kernbereich, in dem vor allem Einzelhandel und Gewerbe ihre Werbebotschaften platzieren möchten. Dort soll es in Zukunft verboten werden, Leuchtkästen, Laufschriften oder Spannbänder anzubringen, damit Werbung nicht das architektonische Bild beeinträchtigt.

In der Zone B (Südseite der Hauptstraße) sollen die Vorschriften strenger sein, weil es dort mehr historische Gebäude gibt. Die Werbung soll sich an die 50er-Jahre anlehnen, zum Beispiel mit beleuchteten Anlagen in Schreibschriften aus dieser Zeit. Zur Zone C gehören einige prägnante Bauten des Rheydter Einzelhandels. Diesen soll mehr Werbung an Fassaden und Dächern erlaubt werden als in Zone A eigentlich zugestanden.

Die stärksten Einschränkungen möchten die Planer in Zone D einführen. Dort sollen Werbeanlagen „auf das unbedingt notwendige Maß“ beschränkt werden. Beispielsweise Gaststätten dürfen werben. Praxen und Büros sollen lediglich Namensschilder anbringen dürfen. Am 11. März soll es eine Bürger-Info-Veranstaltung geben. Die FDP hatte diesen Termin erst abwarten wollen und stimmte gestern nicht für das Konzept.

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