Neues Unterhaltsgesetz: Auf die Stadt kommen höhere Kosten zu

Bislang zahlt die Stadt 6,15 Millionen Euro Unterhaltsvorschuss im Jahr. Doch ab Januar haben viel mehr Kinder Anspruch darauf.

Neues Unterhaltsgesetz: Auf die Stadt kommen höhere Kosten zu
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Die finanzielle Not von Alleinerziehenden in Mönchengladbach wird immer größer. Immer mehr Elternteile müssen nach einer Trennung einen Vorschuss zum Unterhalt bei der Stadt beantragen, weil das andere Elternteil nicht zahlen kann oder will. Und ab Januar dürfte die Gruppe derer, die diesen Vorschuss von der Stadt bekommen, noch größer werden. Denn das Bundeskabinett hatte zuletzt beschlossen, die Altersgrenze für den Unterhaltsvorschuss aufzuheben. Künftig sollen alle minderjährigen Kinder einen Anspruch darauf haben, bisher waren es nur Kinder im Alter bis zu zwölf Jahre. Auch die Bezugsdauer (bisher maximal sechs Jahre) wird wegfallen.

Das bedeutet für Mönchengladbach: Die Zahl der Bezieher dürfte sich etwa verdoppelt, so die Vermutung im Jugendamt der Stadt. Derzeit erhalten rund 2700 Kinder Unterhaltsvorschussleistungen. Das sind fast 100 mehr als noch vor einem Jahr. Ab Januar werden es wohl deutlich mehr als 5000 Kinder in Mönchengladbach sein, die den Vorschuss bekommen, mutmaßt Jugendamtsleiter Reinhold Steins. Andernorts wird sogar mit einer Verdreifachung gerechnet — es gibt eben immer mehr Alleinerziehende, die kein Geld vom unterhaltspflichtigen Elternteil bekommen. Auch die Höhe des Unterhaltsvorschusses soll steigen. Ab dem 1. Januar bekommen bis zu fünf Jahre alte Kinder 152 Euro im Monat (bisher 145 Euro), ältere Kinder 203 Euro (bisher 194 Euro).

Das hat Folgen für die Stadtkasse. Der Posten im Haushalt müsste gehörig aufgestockt werden. In diesem Jahr sind rund 6,15 Millionen Euro (2015: 5,5 Millionen Euro) eingeplant, damit war bisher auch für 2017 kalkuliert worden. Das müsste erheblich steigen, wenn der Bundestag dem Kabinettsbeschluss im Dezember zustimmt.

Theoretisch könnte die Stadt sich das Geld von den säumigen Elternteilen — meistens sind es Väter — zurückholen. Das gelingt allerdings nicht in allen Fällen. 2015 trieb die Stadt knapp 1,1 Millionen Euro von säumigen Elternteilen wieder ein. Hinzu kamen rund 2,7 Millionen Euro an Kostenerstattungen — unterm Strich bleibt die Stadt auf rund 53 Prozent der Kosten sitzen.

Nicht immer verweigern säumige Väter die Zahlung einfach. Oft stecken sie finanziell auch selbst in der Klemme. Wer nämlich 1500 Euro netto im Monat verdient, darf davon 1080 Euro behalten. Zwei Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren haben derzeit aber nach Abzug des Kindergeldes schon einen Anspruch in Höhe von 578 Euro vom anderen Elternteil — so viel bleibt aber gar nicht übrig. Also muss die Stadt einspringen.

Ein großes Problem ist für die Stadt die Eile, mit der der Bund die Neuregelung nun durchsetzt. Wenn der Bundestag das Gesetz Mitte Dezember beschließt, bleiben nicht einmal zwei Wochen, das Ganze umzusetzen. „Die Kurzfristigkeit stellt uns vor große Probleme“, sagt Reinhold Steins. „Das wird im kommenden Jahr wahrscheinlich zu Verzögerungen führen.“

Denn Anfang des Jahres dürfte eine Flut von Anträgen eingehen. Steins rechnet mit Wartezeiten. Und falls es sich um Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II („Hartz IV“) handelt, steht auch eine Verrechnung mit dem Jobcenter an. „Die Leute müssen sich dann darauf einstellen, dass wir die Ansprüche aus dem Unterhaltsvorschuss an das Jobcenter erstatten“, sagt Steins.

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