18-Jähriger stirbt nach Messerstichen

Einen Tag nach der Tat stellte sich ein 17-Jähriger der Polizei. Der Richter erließ am Sonntag Untersuchungshaft wegen Totschlags.

Mönchengladbach. Ein 18-jähriger Rheydter ist in der Nacht von Freitag auf Samstag an der Kreuzung Bonnenbroicher Straße/Otto-Saffran-Straße niedergestochen worden. Er wurde dabei lebensgefährlich verletzt und starb am Samstagmorgen im Krankenhaus.

Die sofort gegründete Mordkommission hatte schnell einen 17-Jährigen, ebenfalls aus Rheydt, im Verdacht. Es wurde Haftbefehl wegen Totschlags erlassen und mit Foto und vollem Namen per Öffentlichkeitsfahndung nach dem Teenager gesucht. Doch alle Ermittlungen blieben ohne Erfolg.

Am Samstag noch stellte sich der gesuchte 17-Jährige dann aber der Polizei und legte eine Geständnis ab. Einen Anwalt hatte er gleich mitgebracht. AM Sonntag schickte ein Untersuchungsrichter den 17-Jährigen in Haft.

Nach Zeugenaussagen waren die beiden Rheydter vor der Diskothek Weekend an der Bonnenbroicher Straße in Streit geraten. Beide waren in Gruppen von vier beziehungsweise fünf Jugendlichen unterwegs gewesen.

"Worum es bei dem Streit ging, steht noch nicht zweifelsfrei fest", sagte Polizeisprecher Jürgen Lützen gestern. Auf jeden Fall sollen Türsteher dem 17-Jährige und seinen Kumpels den Eintritt in die Diskothek verweigert haben, weil sie betrunken gewesen sein sollen.

Nach der Auseinandersetzung sollen sich die Gruppen in verschiedene Richtungen davon gemacht haben. Sie trafen aber wenig später an der Bonnenbroicher Straße auf Höhe der Otto-Saffran-Straße wieder aufeinander.

Und wieder kam es nach Ermittlungen der Polizei zu einem Streit des 17- und des 18-Jährigen. Im Verlauf dieser eigentlich verbalen Auseinandersetzung soll der 17-Jährige dann ein Messer gezückt haben und es dem Opfer in den Oberkörper gerammt haben.

Noch während der 18-Jährige zusammenbrach, soll der mutmaßliche Täter geflüchtet sein.

Sowohl das Opfer als auch der in Untersuchungshaft sitzende Rheydter sind laut Polizeisprecher Jürgen Lützen schon einmal "strafrechtlich in Erscheinung getreten".

Es ging dabei um Eigentumsdelikete und Körperverletzung. Beide mussten als Strafe unentgeltlich Arbeitsstunden leisten. Allerdings handelt es sich bei beiden nicht um jugendliche Intensivtäter, wie sie von der Gladbacher Polizei und Staatsanwaltschaft betreute werden.

Die Mordkommission sucht weitere Zeugen, die Angaben zu den Auseinandersetzungen auf der Bonnenbroicher Straße und zu den Hintergründen des Streits zwischen dem Opfer und mutmaßlichen Täter machen können.

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